Die Angeklagte und ihr Opfer kennen sich bereits seit rund zehn Jahren. Die beiden sind gut befreundet, der Bregenzerwälder half der 43-Jährigen immer wieder mit Geld aus, um beispielsweise ein neues Bett, eine Waschmaschine oder die Kaution für eine Mietwohnung zu finanzieren. Vor rund fünf Jahren begann die Bregenzerin dann, den Mann anzulügen: Sie schwindelte ihm eine schwere Krankheit vor. Ihr Bekannter gab ihr daher insgesamt über 92.000 Euro für vermeintliche Behandlungen. Gesamt luchste sie dem Mann rund 127.000 Euro ab.
Angeklagte sei selbst unter Druck gesetzt worden
Die Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass sie vom Geld gar nichts gesehen habe, weil sie selbst von zwei Bekannten unter Druck gesetzt wurde. Angeblich wurde ihr gedroht, ihrer Tochter etwas anzutun, wenn sie den Bregenzerwälder nicht weiterhin finanziell ausnehme, beteuerte die Angeklagte.
Das Schöffengericht schenkte dieser Aussage allerdings keinen Glauben, weshalb die Frau wegen schweren gewerbsmäßigen Betruga schuldig gesprochen wurde. Die 43-Jährige wurde zu 14 Monaten bedingter Haft sowie zu 1.600 Euro bedingter Geldstrafe verurteilt. Rund 92.000 Euro muss sie als Teilschadenersatz zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.