Das Problem dabei sei eine von Google entwickelte Schriftart für das Internet, die automatisch personenbezogene Daten von Userinnen und Usern an Google weitergeben würde. Der Anwalt, von dem das Schreiben stammt, sieht darin einen Verstoß und fordert von den Website-Betreibern eine Zahlung von 190 Euro. Wird nicht bezahlt, erfolge eine Klage.
Wirtschaftskammer: Keine seriösen Abmahnungen
Alexander Leidinger von der Vorarlberger Wirtschaftskammer hält diese schriftlichen Abmahnungen nicht für seriös: „Es hat schon einen Beigeschmack, wenn man das an zigtausende Firmen schickt“, gibt er zu bedenken.
Website gegebenenfalls anpassen
Leidinger empfiehlt den Betroffenen dennoch, die besagte Schriftart zu entfernen: „Wir empfehlen, dass man mit seinem IT-Experten Rücksprache hält und dann gegebenenfalls die Homepage anpasst, dass dieser Verstoß nicht mehr vorliegt“, beschreibt Leidinger.