Brieftasche mit 50 Euro Scheinen
photoschmidt – stock.adobe.com
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Wirtschaft

Anti-Teuerungspaket im Überblick

Im Juli sind die Verbraucherpreise im Jahresvergleich um mehr als neun Prozent gestiegen. Zur Entlastung hat die Regierung ein großes Hilfspaket geschnürt. Stichwort Klimabonus, Teuerungsbonus, Teuerungsausgleich oder Familienbonus. vorarlberg.ORF.at bietet einen Überblick darüber, wer was und wie viel bekommt.

Wegen der steigenden Energiekosten wird der Klima- und Anti-Teuerungsbonus in Höhe von 500 Euro pro Erwachsenem vorgezogen und schon im September auf den Konten der Steuerzahler landen.

Direkte Zahlungen gegen Teuerungsausgleich

Im Juli sind die Verbraucherpreise im Jahresvergleich um mehr als neun Prozent gestiegen. Zur Entlastung hat die Regierung ein großes Hilfspaket geschnürt.

Familienleistungen

Der Familienbonus wird auf 2.000 Euro pro Kind bzw. 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht. Falls der Familienbonus nicht von der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt wird, ist er über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. Und es gibt ein Schulstartgeld in der Höhe von 100 Euro.

Für Bezieherinnen und Bezieher der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind. Dieses Geld wurde im August bereits ausgezahlt.

Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht. Er ist über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen.

300 Euro Teuerungsausgleich

Menschen mit geringem Einkommen wie Sozialhilfeempfänger bekommen einen Zuschuss von 300 Euro. Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen. Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (z.B. AMS-Geld) erfolgen.

Einmalzahlung für Pensionist:innen

Pensionistinnen und Pensionisten erhalten von der Pensionsversicherung im September eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Parallel dazu werden die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer:innen und Pensionist:innen für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag). Der Teuerungsabsetzbetrag muss über die Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 aktiv beantragt werden. Pensionist:innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.

Energiekostenausgleich

Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung dieser Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren. Der Energiekostenausgleich wird über einen Gutschein abgewickelt. Dieser wurde an jede österreichische Adresse zugesendet, an der eine oder mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Für jeden Haushalt mit einem aufrechten Stromlieferungsvertrag kann ein Gutschein eingelöst werden, sofern die Einkunfts-Höchstgrenze nicht überschritten wird.

Zusätzliche Maßnahmen in Vorarlberg

In Vorarlberg hat die Landesregierung noch zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Es gibt mehr Geld für die Bezieherinnen von Wohnbeihilfe. Erhöht werden auch der Familienzuschuss und der Heizkostenzuschuss.

Telefone bei der Arbeiterkammer laufen heiß

„Die Menschen wissen nicht genau was sie vom Staat alles bekommen können“, sagt Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Deswegen würden die Telefone bei der AK derzeit heiß laufen, auch wenn es oft nur allgemeine Anfragen sind. „Es ist so umfangreich, dass sich wirklich die Wenigsten auskennen“, so Düringer weiter. Es seien so viele kleine Bereiche dass es schwierig ist, den Überblick zu behalten.

Steuerrechtsexpertin Düringer über Teuerungen

Die Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer Vorarlberg spricht unter anderem über die enormen Teuerungen. Sie berichtet wie man für den Klimabonus aktiv werden muss, wie ein Heizkostenzuschuss beantragt wird und wie es für Pensionistinnen und Pensionisten aussieht.

In der kommenden Ausgabe der Arbeiterkammer-Zeitung, die kostenlos an jeden Haushalt zugestellt wird, wird dieser Bereich bis ins kleinste Detail abgearbeitet, erklärt Düringer. Dort sei genau ersichtlich wann man was und in welcher Höhe bekommt.