Schüler lernt Mathematik
APA/HANS PUNZ
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Bildung

Förderung für Nachhilfe und Schulwochen

Schülerinnen und Schüler, die eine Wiederholungsprüfung absolvieren müssen, können beim Land um finanzielle Unterstützung für die Nachhilfe ansuchen. Gefördert werden Kinder und Jugendliche mit einer schwierigeren Einkommenssituation der Eltern. Zudem wird die Teilnahme etwa an Schulsportwochen gefördert. Mit einer neuen Regelung sollen mehr Schüler mit mehr Geld unterstützt werden.

In ihrer jüngsten Regierungssitzung hat die Landesregierung eine Änderung der Richtlinie über die Vergabe von Beiträgen an Schülerinnen und Schüler zu den Kosten von Nachhilfeunterricht und Schulveranstaltungen beschlossen, betonte Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) am Donnerstag in einer Aussendung. Darin würden sowohl die Richtsätze erhöht, als auch der Kreis der möglichen AntragsstellerInnen erweitert.

Nachhilfeunterricht: 15 Einheiten werden gefördert

„Natürlich können wir es den Schülerinnen und Schülern nicht erlassen zu lernen. Sie sollen aber mit bestmöglicher Betreuung durch die Wiederholungsprüfung geleitet werden, um das Schuljahr positiv abschließen zu können“, so Schöbi-Fink.

Für viele Familien seien die Kosten für den Nachhilfeunterricht – gerade in der derzeit angespannten Situation – eine zusätzliche Belastung. Gefördert werden bis zu 15 Einheiten Nachhilfeunterricht. Bei der Berechnung des Einkommens werden die Familienbeihilfe und der Familienbonus plus nicht berücksichtigt.

Bis zu 180 Euro für Schulveranstaltungen

Auch die Kosten, welche durch Schulveranstaltungen (bspw. Schiwochen oder Sportwochen) entstehen, bedeuten für viele Familien eine zunehmende Herausforderung. Um den Schülerinnen und Schülern die Teilnahme trotzdem ermöglichen zu können, unterstützt das Land Vorarlberg die Familien mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 180 Euro.

Dieser bemisst sich am Familiennettoeinkommen im Monat vor der Antragsstellung. Auch hier werden die Familienbeihilfe und der Familienbonus plus nicht zur Errechnung des Nettoeinkommens berücksichtigt.

Abläufe vereinfacht

Die bisherige Förderabwicklung habe gezeigt, dass einige Anpassungen der Richtlinie erforderlich seien, um einerseits Sachverhalte zu regeln, die bisher von der Richtlinie nicht abgedeckt waren und andererseits die administrative Abwicklung zu erleichtern. Mit der neuen Richtlinie würden die Abläufe für alle Beteiligten vereinfacht und „Vorarlbergs Familien schnell und treffsicher unterstützt“, so Schöbi-Fink.

Die Landesstatthalterin erinnert in diesem Zusammenhang auch an das Schulstartpaket des Landes Vorarlberg, sowie die Unterstützung durch die Caritas Lerncafès.