Grundsätzlich sind für Tempolimits auf Landesstraßen die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Außer dann, wenn Bezirksgrenzen überschritten werden. In solchen Fällen braucht es einen Beschluss der Landesregierung.
Zuständigkeit liegt bei der Bezirkshauptmannschaft
Will die Stadt Bregenz den Forderungen nach Tempo 30 folgen und unter die vorgeschriebenen 50 km/h gehen, muss dies bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Oft scheitern solche Vorhaben allerdings an der Straßenverkehrsordnung des Bundes.
Diese stammt allerdings aus dem Jahre 1960, weshalb darin hinsichtlich der notwendigen Voraussetzungen für die Reduktion des Tempos weder Klimaschutz noch Lärm berücksichtigt sind. Im Vordergrund stehen darin der Verkehrsfluss und die Sicherheit.
Ein solches Verfahren läuft deshalb in der Regel darauf hinaus, dass die Stadt nachweisen muss, dass ein geringeres Tempo die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Dies wird dann seitens der Gemeinde von Gutachtern geprüft.
Bürgerinitiative: Tempo 30 für Bregenz
In Bregenz will jetzt eine Bürgerinitiative Tempo 30 in der ganzen Stadt durchsetzen. Dafür braucht es aber ein neues Gesetz.
Straßenverkehrsordnung soll geändert werden
Die Vorarlberger Regierungspartner, ÖVP und Grüne, haben einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem das beschriebene Verfahren vereinfacht und an die Gegenwart angepasst werden soll. „Es wäre natürlich sinnvoll, das Gesetz an die modernen Anforderungen anzupassen, was die Gesundheit und die Lebensqualität anbelangt“, betont Eva Hammerer von den Grünen.
Die Landesregierung soll dem Bund dabei Druck machen, damit die Straßenverkehrsordnung dementsprechend geändert und die Bedingungen für eine Temporeduktion angepasst werden. „Das würde den Gemeinden und Städten dann ermöglichen, Temporeduktionen durchzusetzen, so wie sie es für gut befinden – ohne Bezirkshauptmannschaft“, bestätigt Patrick Wiedl von der ÖVP. Auch NEOS und SPÖ können sich Tempo 30 auf Landesstraßen vorstellen.
FPÖ stellt sich gegen eine generelle Temporeduktion
Die FPÖ hingegen sieht das anders: „Es sind Entlassungsstrafen und hier ist auf eine Durchlässigkeit zu achten. Eine Verringerung auf Tempo 30 würde dazu führen, dass der Verkehrsfluss nicht mehr gegeben ist“, spricht sich Daniel Allgäuer (FPÖ) gegen eine Temporeduktion aus. Ausnahmen – etwa vor Spitälern oder Schulen – könne man sich vorstellen, eine generelle Temporeduktion hingegen nicht, betont Allgäuer.