Der damals 35-jährige Mann kennt die Frau aus seinem Deutschkurs. Nach der Abschlussfeier des Kurses soll er sie in ein Gebüsch gedrängt haben und versucht haben, sie zum Sex zu zwingen. Im Oktober 2021 hat der Prozess begonnen, im Dezember ist der Mann dann wegen versuchter Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
Opfer nicht vor Gericht erschienen
Das mögliche Opfer ist nicht persönlich vor Gericht erschienen. Stattdessen ist nur eine Video der Einvernahme abgespielt worden. Laut Oberstem Gerichtshof wäre das aber nötig gewesen. Der Fall landet jetzt wieder am Landesgericht in Feldkirch.