Geprüft wird nicht wegen der Jagd selbst, sondern wegen des Übertretens eines Naturschutzgebietes. Denn das Team hat verbotenerweise auf der Kanisfluh übernachtet, und eine Drohne für Aufnahmen sowie einen Hubschrauber zum Abtransport der Geiß genutzt. Die BH Bregenz hat sich dem Fall gewidmet und arbeitet den Sachverhalt derzeit auf.
Mit geschossenem Tier per Hubschrauber ins Tal
Die beiden Männer machten sich vergangenen Dienstag zu Fuß mit zwei erfahrenen Bergsteigern und einem professionellen Jagdfilmer in ein Steinbockgebiet auf der Nordseite der Kanisfluh auf, übernachteten dort und schossen dann eine Steingeiß – alles dokumentiert in den sozialen Netzwerken, berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“. Die beiden Jäger wurden dann mit dem geschossenen Tier per Hubschrauber ins Tal geflogen.
Kanisfluh seit 2020 unter Landschaftsschutz
Das Problem: Das Bergmassiv Kanisfluh wurde 2020 unter Landschaftsschutz gestellt. Das heißt, es gibt gewisse Verbote in diesem Bereich. Unter anderem sind Drohnen- und Hubschrauberüberflüge in einer Höhe von weniger als 300 Metern verboten. Ausnahmen gebe es für die zeitgemäße Jagd, sagt Naturschutzanwältin Katharina Lins. Das sei nun natürlich Auslegungssache. Noch ist unklar, mit welchen Strafen die Jäger rechnen müssen.
Der Steinbock ist über den ganzen Alpenraum verbreitet. Eine von ca. 160 Kolonien in den Alpen bildet die Kolonie Kanisfluh bis Hoher Freschen, wobei die Kanisfluh mit 70 bis 80 Tieren das Hauptgebiet ist.