Vheute fragt nach Abrissbescheid Hütte in Frastanz
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Chronik

Gericht: Ferienhütte muss abgerissen werden

In Frastanz soll eine Hütte abgerissen werden, sie ist nach Ansicht der Gemeinde ein illegales Feriendomizil. Die Besitzer wehrten sich dagegen, nun aber hat das Landesverwaltungsgericht der Gemeinde Recht gegeben. Die Besitzer wollen ihre geliebte Hütte jedoch nicht aufgeben.

Das 40 Quadratmeter große Häuschen der Familie Kaufmann in Frastanz soll dem Erdboden gleichgemacht werden. Die Hütte sei ein illegales Feriendomizil, sagt der Frastanzer Bürgermeister Walter Gohm. Die Gemeinde schickte der Familie einen Abrissbescheid. Abbruch und Entfernung des Bauwerks inklusive Terrasse und Stützmauer seien zu veranlassen – so steht es im Schreiben der Gemeinde vom September 2021.

Seit dem 19. Jahrhundert im Familienbesitz

Seit dem 19. Jahrhundert ist die Hütte im Besitz der Familie Kaufmann. Anfang der 1970er-Jahre wurde sie renoviert und ein wenig vergrößert. Im Jahr 2018 wurden dann bei Renovierungsarbeiten Bretter ausgetauscht, woraufhin das Bauamt der Gemeinde vorbeikam und Familie Kaufmann darauf aufmerksam machte, dass hier illegale Arbeiten an der Hütte durchgeführt worden seien.

Die Kaufmanns wehrten sich per Anwalt und legten gegen den Abrissbescheid Berufung ein. Die Kubatur sei seit dem Umbau Anfang der 70er-Jahre dieselbe geblieben, argumentiert der Anwalt der Familie, Christoph Hämmerle.

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So sieht die Hütte seit der letzten Renovierung aus

Baugenehmigung nicht auffindbar

Allerdings hat nun das Landesverwaltungsgericht der Gemeinde Recht gegeben – die Hütte müsse abgerissen werden. Laut Bürgermeister Gohm ist der Akt mit der Baugenehmigung aus den 70er-Jahren nicht mehr auffindbar. Für ihn gelten jedoch die heutigen Gesetze und der Flächenwidmungsplan. Nach diesem dürfte das Gebäude hier so nicht stehen. „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass dieses Gebiet am Stutzberg immer als Freifläche ausgewiesen ist“, sagt Gohm.

Anwalt: Auch andere Hütten ohne Akten

Anwalt Hämmerle spricht von Willkür der Gemeinde. „Während der Bauphase in den 1970er-Jahren waren bereits der damalige Bürgermeister und der damalige Bauamtsleiter hier. Es kann also nicht der Familie Kaufmann angelastet werden, dass bei der Gemeinde kein Bauakt mehr auffindbar ist“, argumentiert Hämmerle.

Und Hämmerle kritisiert, dass das Gericht nicht berücksichtigt habe, dass es im Umkreis mehrere solcher Hütten gebe. „Bei denen gibt es auch keine Akten. Wie kann es sein, dass es nicht nur bei der Familie Kaufmann so ist, sondern dass da auch bei anderen Objekten scheinbar nichts vorliegt. Und was macht die Gemeinde da?“

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So sah die Hütte in den 1970er-Jahren aus

„Nicht kampflos aufgeben“

Die Besitzer sind nach dem Urteil geschockt. Sie überlegen sich nun, zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen oder sich beim Verfassungsgerichtshof zu beschweren. „Irgendetwas müssen wir unternehmen. So kampflos können wir die Hütte nicht aufgeben“, sagt Mitbesitzer Herbert Lampert. Schließlich sei sehr viel Herzblut dabei und man habe über all die Jahre viel Liebe und Arbeit in die Hütte gesteckt. Tut die Familie nichts, muss sie auf eigene Kosten ihre geliebte Hütte innerhalb von vier Monaten abreißen.

Nachgefragt: Riedhütte

Etwas oberhalb von Frastanz steht seit Jahrzehnten ein kleines Häuschen von Familie Kaufmann. Die Hütte soll abgerissen werden – sie sei ein illegales Ferien-Domizil, sagt der Bürgermeister. Die Familie hat sich mit einem Anwalt gewehrt und jetzt gibt es die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts.