2-G-Kontrolle der Polizei im Messepark
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Gesundheit

CoV-Infizierte: Keine größeren Kontrollen

Seit einer Woche müssen CoV-Infizierte nicht mehr zu Hause bleiben: Statt Quarantäne gelten Maskenpflicht und Verkehrsbeschränkung. Dabei setzt man auf die Eigenverantwortung der Infizierten, denn größere Kontrollen soll es vorerst nicht geben.

Vom Innenministerium heißt es, dass bei konkreten Verdachtsfällen kontrolliert werden soll. Also beispielsweise dann, wenn jemand bei der Polizei meldet, dass ein CoV-Infizierter ohne Maske in einem Lokal sitzt. Routinekontrollen ohne konkrete Anlässe soll es vorerst nicht geben.

Häufigkeit der Kontrollen abhängig von der Infektionslage

Dem Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher zufolge seien die Kontrollen abhängig von der epidemiologischen Lage. Das heißt, dass schärfer kontrolliert wird, wenn das Coronavirus der Bevölkerung stärker zusetzt. Derzeit sei die Lage relativ ruhig, weshalb nicht so stark kontrolliert werden müsse, sagte Burtscher.

Verkehrsbeschränkung: Mit Maske fast alles möglich

Die Verkehrsbeschränkung für CoV-Infizierte sieht vor, dass man sich trotz Infektion mit Maske fast überall frei bewegen kann, denn Betretungsverbote gelten nur mehr an bestimmten Orten wie Spitälern, Heimen, Kindergärten, Volksschulen und Horten.

Allerdings ist es Mitarbeitern möglich, diese Orte auch trotz einer Infektion mit Maske zu betreten. Denn Arbeiten mit einem positiven CoV-Test ist seit 1. August möglich. In der Gastronomie gilt für CoV-Infizierte ebenfalls die Maskenpflicht und ein Konsumverbot.