Der 43-jährige Betroffene leidet an einer psychischen Erkrankung, das bestätigt auch der Gerichtsgutachter. Er fühle sich verfolgt, sei auch depressiv, vor allem die angedrohte Scheidung seiner Frau habe ihm zugesetzt. Deshalb habe er auch versucht, sich in dem Hotelzimmer das Leben zu nehmen. Das Feuer habe er aber nicht deswegen gelegt, sagte der Betroffene. Er wollte noch eine Zigarette rauchen und dabei habe sich verschüttetes Desinfektionsmittel entzündet.
Mann musste beruhigt werden
Der Prozess musste kurz unterbrochen werden, weil die Verteidigerin den Mann beruhigen wollte. Das glückte aber nur zum Teil. Der Mann zeigte allen Beobachtern im Raum seine Zeugnisse. Dann sagte er, dass sein Leben nicht mehr so wie früher sei, warf seine Unterlagen auf den Boden und trat mit den Füßen darauf. Er wollte dann auch nicht mehr mit der Richterin reden, weil – wie er sagte – das Urteil sowieso schon feststehen würde.
Einmal im Monat zur Kontrolle
Der Prozess zeigte, dass der Betroffene Hilfe braucht. Die Richterin sprach keine Haftstrafe aus. Der Mann muss vorerst auch nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – hier hat er fünf Jahre Bewährung. Der Mann muss aber einmal im Monat im Landeskrankenhaus Rankweil zur Kontrolle und auch regelmäßig zur psychosozialen Betreuung. Da er derzeit ohnehin in einer Wohneinrichtung lebt, wo er diese Hilfe auch bekommt, ist das Urteil von allen angenommen worden. Es ist rechtskräftig.