Fußballplatz, Stadion, Fußball…
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Coronavirus

Betretungsverbot für Sportplätze war illegal

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum Betretungsverbot für Sportplätze während des ersten Lockdowns gekippt. Damit müssen zwei Brüder aus Vorarlberg auch ihre Strafe von 145 Euro nicht bezahlen. Sie hatten im März 2020 den Sportplatz in Fußach betreten.

In einem Vorarlberger Verfahren erklärte das Höchstgericht das Betretungsverbot mangels Begründung für gesetzeswidrig, berichtet die „NEUE Vorarlberger Tageszeitung“. Die Verordnung sei unzureichend nur mit dem allgemeinen Hinweis auf die Bekämpfung der CoV-Pandemie begründet worden. Es fehle an dokumentieren Entscheidungsgrundlagen, um die Einschränkungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit nachvollziehbar zu machen.

Damit müssen laut „NEUE Vorarlberger Tageszeitung“ zwei Brüder aus Vorarlberg Geldstrafen von jeweils 145 Euro doch nicht bezahlen. Die Verwaltungsstrafen hatte die BH Bregenz verhängt, weil die Brüder im März 2020 bei den Klimmzugstangen beim Basketballplatz einen Sportplatz betreten hatten.

Das Gesundheitsministerium verzichtete im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof auf eine Stellungnahme, weil ein inhaltliches Vorbringen angesichts der VfGH-Rechtsprechung zu anderen und bereits für verfassungswidrig erklärten Paragrafen der CoV-Verordnung für den ersten Lockdown aussichtslos sei. Das bedeute aber nicht, dass das Gesundheitsministerium das seinerzeitige Betretungsverbot für Sportplätze inzwischen selbst für gesetzwidrig halte.