Hundert-Euro-Bündel
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Coronavirus

750 Millionen Euro an CoV-Hilfen ausbezahlt

Seit Beginn der CoV-Pandemie haben Vorarlberger Firmen und Unternehmer:innen fast 750 Millionen Euro an CoV-Hilfen erhalten. Förderanträge für mehr als 100 Millionen Euro sind aber noch offen, einige stammen noch aus 2020.

Bund und Land haben seit Beginn der Pandemie viel Geld in die Hand genommen, um Betrieben und Unternehmern zu helfen. Etliche Fördertöpfe wurden eingerichtet, 123.000 Hilfsanträge wurden in Vorarlberg gestellt. Dabei ging es in Summe um 858 Millionen Euro. Der Großteil der beantragten Gelder wurde bereits ausbezahlt.

Wie zum Beispiel aus dem Härtefallfonds, der zur Gänze über das Land abgewickelt wurde. Aus diesem Topf sind mehr als 77 Millionen Euro ausbezahlt worden. Nicht an Vorarlberger Firmen, sondern an die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst, damit diese ihre laufenden Kosten weiterhin haben bezahlen können. Seit Mai können hier keine Anträge mehr gestellt werden. Nach Angaben der Vorarlberger Wirtschaftskammer sind inzwischen alle Ansuchen bearbeitet und auch ausbezahlt worden.

1.900 Vorarlberger Anträge noch nicht bearbeitet

Neben dem Härtefallfonds gibt es aber noch weitere Fördertöpfe, die über Wien abgewickelt werden – und zwar über die COFAG genannte Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG). 1.900 Anträge aus Vorarlberg liegen dort noch zur Bearbeitung. Diese Förderansuchen haben immerhin ein Gesamtvolumen von 109 Millionen Euro. Und es sind nicht nur aktuelle Ansuchen, die noch offen sind: 140 Anträge betreffen das Jahr 2020 und mehr als 400 das vergangene Jahr. Abgesehen davon hat die COFAG aber bereits mehr als 670 Millionen Euro nach Vorarlberg überwiesen – als Fixkosten-Zuschuss, Verlustersatz, Ausfallsbonus oder Umsatzersatz für die betroffenen Betriebe.

Oft Nachprüfungen nötig

Zwei Gründe gibt es laut COFAG warum die Anträge noch nicht bearbeitet wurden: Zum einen hätten etliche Unternehmen erst knapp vor Auslaufen der Förderungen mit Ende Juni noch Anträge für die Jahre zuvor gestellt. Und zum anderen beträfen die offenen Anträge vor allem den Fixkostenzussachuss und den Verlustersatz. Und wenn dort einige Punkte im Antrag nicht plausibel erscheinen, brauche es Nachprüfungen, zum Teil auch zusätzliche Gutachten. Und das könne eben eine zeitlang dauern.

Diesbezüglich teilt die COFAG schriftlich mit: „Wir haben Verständnis für die Bedürfnisse der Unternehmen. Aber auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben berechtigte Interessen, dass die Hilfen rechtmäßig ausbezahlt werden.“ Die aufwändigen Prüfungen hätten laut COGAG verhindert, dass bundesweit 250 Millionen Euro an CoV-Hilfen in falsche Hände gelangt sind.