Fußgängerzone in Bregenz
ORF Vorarlberg
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Politik

Fußgängerzone Bregenz: Anrainer müssen zahlen

Die Ausweitung der Fußgängerzone in Bregenz sorgt weiter für Diskussionen in der Stadtpolitik. Anrainer müssen in Zukunft 300 Euro für eine Ausnahmegenehmigung zahlen. Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) wollte eigentlich den Anrainern das Geld als Förderung rückerstatten – damit kam er in der Stadtvertretung aber nicht durch.

Seit gut einem Monat ist die Bregenzer Innenstadt autofrei. Es gibt aber natürlich nach wie vor Menschen, die trotzdem mit dem Auto durch die Fußgängerzone fahren müssen – zum Beispiel Anrainer mit Parkplätzen oder Betreiber eines Geschäfts. Sie brauchen nun eine Ausnahmegenehmigung. Die kostet rund 300 Euro und gilt zwei Jahre lang.

Eigentlich hatte die Stadt vor, den betroffenen Personen dieses Geld in Form einer Tourismus-Förderung zu ersetzen, doch in der Stadtvertretung gab es Widerstand. Der entsprechende Antrag wurde abgelehnt – ÖVP und FPÖ stimmten dagegen.

ÖVP-Stadtrat Michael Rauth kann nicht nachvollziehen, warum die Stadt Bregenz die 300 Euro für die Fußgängerzonen-Anrainer übernehmen sollte. Immerhin müsse die Stadt die Genehmigungen ausstellen und somit den kompletten Verwaltungsaufwand bewältigen. Außerdem seien die Kosten von etwa 50 Cent pro Tag durchaus leistbar, argumentiert Rauth. Er bezeichnet die Ausweitung der Fußgängerzone als „Schnellschuss“. Eine langsamere Lösung in Etappen wäre für ihn sinnvoller gewesen.

FPÖ sieht „Husch-Pfusch“-Aktion

Kritik gibt es auch daran, dass weder Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) noch die zuständigen Stadträte vor der Abstimmung genaue Angaben zu den nicht budgetierten Ausgaben in Höhe von rund 120.000 Euro gemacht haben. FPÖ-Stadtparteiobmann Philipp Kuner spricht von einer „Husch-Pfusch“-Aktion der Stadtregierung. Diese versuche offenbar mit einer Notlösung, die Wogen innerhalb der Anrainer und der betroffenen Wirtschaftstreibenden zu glätten. Aus Sicht von Kuner war die Ausweitung der Fußgängerzone einfach nur schlecht geplant und hätte schon im Vorfeld viel besser abgesprochen werden müssen.

Ritsch hält an Ausnahmegenehmigung fest

An der Ausnahmegenehmigung selbst hält Ritsch aber weiter fest. Die brauche es schon aus rechtlicher Sicht. Trotzdem sei in der Vergangenheit nicht gestraft worden, wenn jemand ohne Genehmigung in der Fußgängerzone gefahren ist, kritisiert der SPÖ-Bürgermeister.

Als Beispiel nennt er den Innenhof der Hypo Bank, wo sich Privatparkplätze befinden. Damit jetzt den betroffenen Menschen kein Nachteil aus der Ausweitung der Fußgängerzone entsteht, hat es eben den Vorschlag gegeben, dass die Stadt die Kosten für die Ausnahmegenehmigungen übernimmt. Dieser Plan ist aber nun Geschichte – und somit werden Betroffene in Bregenz die 300 Euro wohl oder übel aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.