Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle
ORF Vorarlberg
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Politik

Politologin: „Bevölkerung nicht ausreichend vorbereitet“

Seit fast zweieinhalb Jahren müssen CoV-Infizierte in Quarantäne. Ab nächster Woche ist das nicht mehr der Fall. Dann dürfen positiv Getestete mit Maske beinahe überall hin. Ein drastischer Kurswechsel, mit dem sich die Regierung aber keinen großen Gefallen getan hat, meint die Vorarlberger Politikwissenschafterin Kathrin Stainer-Hämmerle.

Seit Dienstag ist bekannt, dass die Quarantäne bei einer CoV-Infektion ab August wegfällt und Infizierte dann mit Maske nahezu überall hin können. Ein Wendepunkt auf den die Bevölkerung nicht ausreichend vorbereitet wurde, bemängelt die Politologin Kathrin Stainer-Hämmerle.

„Die Regierung hat verabsäumt zu kommunizieren, dass aus einer potenziell tödlichen Krankheit jetzt eine zwar immer noch ansteckende, aber eben weniger gefährliche Krankheit geworden ist“, kritisiert Stainer Hämmerle. Sowas müsse den Menschen einfach vermittelt werden, damit sie Verständnis für diese Änderung der Regeln zeigen.

Regelungen müssen widerspruchsfrei sein

Mit dem drastischen Kurswechsel habe sich die Regierung keinen Gefallen getan, sagt die Politikwissenschafterin. Sie habe, wie auch bei der Impfpflicht, den Eindruck erweckt, dass sie hin und her wanke. Regelungen müssten widerspruchsfrei und administriert sein. Auch hier habe man in der Pandemie schon mehrmals erlebt, dass beides vielleicht nicht ganz zu Ende gedacht wurde.

Quarantäne-Aus ab 1. August

Die Coronavirus-Quarantäne fällt mit August. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag bestätigt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven CoV-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen.

Die Verkehrsbeschränkungen sehen vor, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand ist niemand unterwegs. Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Das sind Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind.