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Kranführer erneut wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt

Am Dienstag wurde ein 55-jähriger Mann am Landesgericht Feldkirch zum zweiten Mal wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil war aufgehoben worden, aber auch beim zweiten Prozess erkannte das Gericht auf grobe Fahrlässigkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im August 2020 war ein 13-jähriger Bursche in Doren von einem Stahlträger am Kopf getroffen worden und in der Folge an seinen Verletzungen gestorben. Zu dem Unfall war es gekommen, als ein Kranführer den offenbar nicht ausreichend gesicherten Stahlträger auf einen Lkw laden wollte – der 13-Jährige war der Sohn des Lkw-Fahrers.

Kranführer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Im August 2020 wollte in Doren ein Kranführer einen Stahlträger auf einen Lkw laden. Dabei kippt der Träger um und traf den Sohn des Lkw-Fahrers am Kopf. Der 13-Jährige starb. Am Dienstag musste sich der Kranführer am Landesgericht Feldkirch wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Das Urteil: Zwei Monate auf Bewährung und 4.800 Euro Geldstrafe ist nicht rechtskräftig.

Erstes Urteil wurde aufgehoben

Der 55-Jährige Kranführer wurde schon einmal für diesen Fall verurteilt wegen grob fahrlässiger Tötung. Dieses Urteil wurde aber in zweiter Instanz aufgehoben, weil im Prozess nicht ausreichend begründet worden war, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt hatte. Deshalb musste er den Unfallhergang nun erneut vor Gericht schildern.

Urteil erneut wegen grober Fahrlässigkeit

Aber auch heute erkannte das Gericht auf grobe Fahrlässigkeit: Er habe als Fachmann den Stahlträger falsch verkettet, ohne zusätzlichen Einweiser gearbeitet und den Gefahrenbereich nicht kontrolliert, sagte die Richterin. Das Urteil – zwei Monate auf Bewährung und 4.800 Euro Geldstrafe – ist nicht rechtskräftig.