FFP2 Maske
PixelboxStockFootage – stock.adobe.com
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Coronavirus

Quarantäne fällt – das soll künftig gelten

Die Coronavirus-Quarantäne fällt mit August. Das hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) nach einem Treffen mit den Landesgesundheitsreferenten in einer Pressekonferenz Dienstagnachmittag bestätigt. Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven CoV-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen.

Die Verkehrsbeschränkungen sehen vor, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand ist niemand unterwegs. Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Das sind Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte.

Arbeiten möglich mit Maske

Allerdings dürfen Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind. Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig – konkret ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August – wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Dies gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Job-Ausübung defacto verunmöglicht wie Logopäden und Musiker.

Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen.

Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt.

Eckpunkte – Verkehrsbeschränkungen für Infizierte
APA

CoV bleibt weiterhin meldepflichtig
Auch wenn es ab Montag keine Quarantäne mehr gibt, die Meldepflicht der Krankheit bleibt weiterhin bestehen.

Gasthausbesuch – aber ohne Konsum

Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen des selben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkw. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Beschränkungen gelten ab Antigentest

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

Aktuell sehen die Regeln ja Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.

Johannes Rauch
ORF
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) will den Krisenmodus sukzessive verlassen

Rauch sprach in der Pressekonferenzvon einer neuen Phase der Pandemie, in der man mit Impfung und Medikamenten Werkzeuge zur Bekämpfung der Krankheit in der Hand habe. Zu beachten gebe es auch psychische Auswirkungen durch die Krise. Chief Medical Officer Katharina Reich ergänzte, dass CoV in absehbarer Zeit bleiben werde und man sich darauf einstellen müsse. Es werde nun ein erster „Step down“ vom Krisen- zum Akzeptanzmodus gesetzt. Sie wies auch darauf hin, dass nur 50 Prozent der Hospitalisierten mit Corona tatsächlich wegen Covid im Krankenhaus seien.

Rauch mahnte jedoch zur Vorsicht. Klar sei auch angesichts der Lockerung: „Wer krank ist, bleibt zu Hause.“ Hier gibt es Erleichterungen, denn die elektronische Krankmeldung wird wieder eingeführt. Ganz ohne Einschränkungen geht es freilich weiter nicht. In der – der APA vorliegenden – Verordnung werden etwa Betretungsverbote definiert. Das betrifft Krankenanstalten ebenso wie Pflege-, Behinderten- und Kuranstalten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte.

Rauch gegen Ausmaß an „Krisenstimmung“

Nach dem offenen Konflikt zwischen Bund und SPÖ-geführten Ländern über die Abschaffung der CoV-Quarantäne hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verdeutlicht, den Krisenmodus sukzessive verlassen zu wollen. Man müsse „einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht über Jahre hinweg dieses Ausmaß an pandemiebedingter Krisenstimmung leben können“, sagte Rauch der „Tiroler Tageszeitung“ (Dienstagsausgabe).

Nachschärfen möglich

Sollte es „darauf ankommen und sich die Lage erneut zuspitzen“, werde er der Erste sein, um bei den CoV-Maßnahmen nachzuschärfen, bekräftigte der Gesundheitsminister zugleich. Er wolle sich auch nicht vorhalten lassen, zu wenig auf die gefährdeten Gruppen zu achten: „Wir haben schließlich weiter Maskenpflicht in Alten-und Pflegeheimen, in Spitälern oder Arztpraxen“.

Soziale Verwerfungen ebenso intensiv wie Covid

Man bekomme im Herbst mit der Gaskrise, der Teuerung und dem Krieg in der Ukraine „ohne eine sehr belastete Situation in der Gesellschaft“, so Rauch: „Ich bin Sozial- und Gesundheitsminister, deshalb beschäftigt mich mittlerweile die soziale Frage und die Frage der sozialen Verwerfungen mindestens ebenso intensiv wie die CoV-Krise“.

Rauch verärgert über Leaks

Verärgert zeigte sich der Minister darüber, dass bereits seit Tagen ein Entwurf über das Aus für die Quarantäne medial zirkuliere. Es liege offenbar „im Wesen des österreichischen Politikbetriebs, dass Themen fortwährend geleaked werden“, kritisierte Rauch: „Wir sind sehr bemüht, im Vorfeld auf vertraulicher Ebene alle Stakeholder miteinzubeziehen. Dann passieren solche Sachen, die das wieder torpedieren. Das ist dann schon schmerzlich und lässt einen überlegen, ob man solche vertraulichen Runden überhaupt noch machen soll“. Er wolle aber weiterhin bei „der so wichtigen Vorabstimmung“ alle mit an Bord haben, betonte der Ressortchef.

Infiziertes Spitalspersonal noch nicht benötigt

Bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) könnte man sich unter bestimmten Umständen vorstellen, dass infiziertes Spitalspersonal künftig auch zur Arbeit kommt, sagt KHBG-Geschäftsführer Gerald Fleisch: „In der jetzigen Situation der Pandemie können wir trotz Ausfällen der Mitarbeiter noch garantieren, dass die Patienten ausreichend versorgt sind. Sollte die Pandemie wieder Fahrt aufnehmen, kann es durchaus sein, dass wir in eine Interessensabwägung kommen und Mitarbeiter bitten würden, auch zu arbeiten, wenn sie asymptomatisch sind, aber Corona haben – mit den Schutzmaßnahmen – um Patienten zu versorgen, die sonst keine Versorgung hätten.“ Vorerst werden positiv getestete Krankenhaus-Mitarbeitende aber weiter zu Hause bleiben, so Fleisch.

Weitere Reaktionen zum Ende der Quarantäne

„Endlich mal eine vernünftige Entscheidung der Bundesregierung“, lautet die Reaktion von WKV-Vizepräsident Edi Fischer (FPÖ) auf das geplante Aus der Quarantänepflicht: „Die Wegsperrstrategie der Regierung war eine Fehleinschätzung. Auch NEOS befürwortet das Ende der Quarantäne. Dieser Schritt sei längst überfällig gewesen, sagt NEOS-Chefin Sabine Scheffknecht.