Loacker Recycling in Götzis
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Chronik

Shredder-Anlage: Altach legt Beschwerde ein

Die Gemeinde Altach legt Beschwerde gegen den UVP-Bescheid ein, der die Erweiterung der Shredder-Anlage der Firma Loacker genehmigt hat. Damit will Altach erreichen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung der Erweiterung aufhebt.

In der Beschwerde gegen die Vergrößerung des Shredders argumentiert die Gemeinde laut Bürgermeister Markus Giesinger (ÖVP), dass die Sorgen der Bevölkerung bezüglich einer Gesundheitsgefährdung im genehmigenden Bescheid nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Ferner sei im Bescheid nicht ausreichend dargestellt, wie es derzeit um die Lufthygiene rund um das Firmengelände der Firma Loacker bestellt ist.

Gemeinde macht Verfahrensmängel geltend

Schließlich macht die Gemeinde Verfahrensmängel geltend. Denn coronavirusbedingt sei die mündliche Verhandlung des UVP-Verfahrens als Zoom-Konferenz durchgeführt worden. Und da, sagt Bürgermeister Giesinger, sei es schlicht und einfach nicht möglich gewesen, allfällige Bedenken gegen die Vergrößerung des Shredders mitzuteilen. Damit sei aber das nicht gegeben gewesen, was in einem Verwaltungsverfahren unabdingbar sei, nämlich den Verfahrensbeteiligten das rechtliche Gehör zu gewähren.

Jetzt liegt der Akt in Wien, beim Bundesverwaltungsgericht. Für den Fall, dass dieses Gericht nicht in der Sache selbst entscheidet, hat die Gemeinde Altach beantragt, dass das Gericht den Bescheid aufhebt und zur Neuverhandlung an die UVP-Behörde zurückverweist. Wenn das passiert, müsste das Land Vorarlberg dann eine neuerliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen.