Weil scharfkantige Metallstücke in die Nusskipfel gelangt sein könnten, darf das Gebäck nicht konsumiert werden, warnt die Landesregierung. Betroffen sind alle Nusskipfel mit dem Verkaufsdatum zwischen 4. Juli 2022 und 8. Juli 2022. Als vorbeugende Maßnahme wurde das betroffene Produkt durch die Firma Mangold aus dem Verkauf genommen.
Kaufpreis wird erstattet
Die Nusskipfel sind nicht zum Verzehr geeignet und können jederzeit zurückgegeben werden, der Kaufpreis werde selbstverständlich auch ohne Kaufbeleg zurückerstattet. Der Rückruf erfolge vorsorglich aus Verantwortung für die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten.