Arzt im Rumpf mit Stetoskop
APA/Helmut Fohringer
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Politik

Abtreibungen: Land unterstützt bei Nachfolger-Suche

Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) fühlt sich in der Abtreibungsdebatte missverstanden. Sie betont, dass das Leben ungewollt schwangerer Frauen wichtig sei und dass man den einzigen Abtreibungsarzt im Land unterstützen werde, einen Nachfolger für seine Praxis zu finden. Das Nein von Schöbi-Fink zu Schwangerschaftsabbrüchen in den LKHs hatte für Kritik gesorgt.

Benedikt Johannes Hostenkamp, Vorarlbergs einziger Arzt, der Abtreibungen vornimmt, ist 70 Jahre alt und will in Pension gehen. Er findet aber keinen Nachfolger. Trotzdem soll es an den Landeskrankenhäusern auch in Zukunft keine Abtreibungen geben. Schöbi-Fink sagt in einem Zeitungsinterview, dass an Landeskrankenhäusern weiterhin keine Abtreibungen erlaubt sein würden, weil die Spitäler dazu da seien, Leben zu retten.

Für diese Aussage wurde die Landesstatthalterin am Mittwoch massiv kritisiert. SPÖ und NEOS warfen ihr vor, Vorarlberg in die späten 70er Jahre zurückzuwerfen. Schöbi-Fink erklärte nun in einem ORF-Interview, sie sei missverstanden worden. „Meine Aussage, dass Krankenhäuser dazu da sind, um Leben zu retten, in Zusammenhang mit den Abtreibungen ist mir so ausgelegt worden, als ob das Leben von Frauen mir nicht wichtig ist. Das weise ich natürlich zurück und da bin ich massiv missverstanden worden. Ich kann mit jeder Frau mitfühlen, die in dieser schwierigen Situation ist und die sich die Entscheidung sicher nicht leicht macht.“

Rüscher: Spitalspersonal nicht verpflichten müssen

Schöbi-Fink erklärte zudem, man werde Hostenkamp dabei unterstützen, einen Nachfolger für seine Praxis zu finden. Der Arzt sei bereits in Kontakt mit Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP). Diese bestätigte in einem Interview für die ORF Radio Vorarlberg-Sendung „Neues bei Neustädter“, sie sei mit Hostenkamp im Gespräch und er habe zugesichert, dass er weitermache, bis die Nachfolge geklärt sei.

Auch aus ihrer Sicht seien Schwangerschaftsabbrüche, bei denen es nicht um medizinische Notwendigkeit gehe, kein Thema für die Landeskrankenhäuser. „Sobald wir das in den Spitälern haben, müssen wir auch Mitarbeitenden die Aufgabe übertragen und sie teilweise auch verpflichten – und das können und wollen wir nicht tun“, so Rüscher. Es sei sinnvoll, ein Team zu finden, das sich dieser Verantwortung und dieser Aufgabe stelle. „Aus meiner Sicht ist das klar im niedergelassenen Bereich und es braucht unser gemeinsames Bemühen, dass wir dort eine gute Übergabe finden“, so die Landesrätin.

Gemeinsamer Landtagsantrag von SPÖ und NEOS

SPÖ und NEOS fordern in einem gemeinsamen Landtagsantrag, dass es in Vorarlberg auch weiterhin möglich sein müsse, eine Schwangerschaft sicher abzubrechen. Die Landesregierung solle sich uneingeschränkt für die Fristenlösung aussprechen. Es brauche eine Nachfolgelösung für die einzige Privatklinik, die derzeit im Land Schwangerschaftsabbrüche durchführe. Es solle auch diskutiert werden, ob man die Landeskrankenhäuser als mögliche Anlaufstellen einbezieht.

Regierungsparteien wollen für Angebot sorgen

Auch die Klubobleute der beiden Vorarlberger Regierungsparteien, Roland Frühstück (ÖVP) und Eva Hammerer (Grüne), meldeten sich bereits zu Wort. Sie sprachen sich dafür aus, dass es auch weiterhin ein Angebot für Schwangerschaftsabbrüche in Vorarlberg geben solle. Es sei sinnvoll und nötig, dass es diese Möglichkeit weiterhin gebe. Wie das Angebot in Vorarlberg aussehen werde, sei noch offen und hänge natürlich auch mit der Nachfolgeregelung in der Privatklinik von Dr. Hostenkamp in Bregenz zusammen.

Fristenregelung gilt seit 1975

In Österreich ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft nach einer Beratung durch eine Ärztin/einen Arzt möglich. Die „Fristenregelung“ gilt seit 1975 und besagt, dass eine Schwangerschaft innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate straffrei abgebrochen werden kann. Die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs ist im Strafgesetzbuch § 97 Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches geregelt.

Schwangerschaftsabbruch ist auch eine Kostenfrage

Über die Zahl der in Österreich pro Jahr frühzeitig beendeten Schwangerschaften gibt es keine hinreichende Datenlage. Schätzungen gehen von 30.000 bis 40.000 Abbrüchen jährlich aus, in der Vorarlberger Privatpraxis sind es zwischen 280 und 320 pro Jahr.

Da es jedoch keine Kostenübernahme der Krankenkassen gibt, fehlen qualifizierte Gesundheitsdaten. Die Beendigung einer Schwangerschaft ist damit auch immer noch eine Kostenfrage. Die Kosten für einen Abbruch werden in Österreich, im Gegensatz zu allen anderen westeuropäischen Ländern, nämlich nicht von der Krankenkasse übernommen – es sei denn, der Abbruch ist aus medizinischen Gründen notwendig.