Chronik

99 Schüler gerettet: Rheinland-Pfalz übernimmt Kosten

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten für die Rettung einer großen Schülergruppe aus der Pfalz, die im Kleinwalsertal in Bergnot geraten war. Die Rechnung belaufe sich auf 13.291,57 Euro und sei mittlerweile an der Schule eingetroffen, teilte das Bildungsministerium am Dienstag mit.

„Das Bildungsministerium wird die Rechnung prüfen und – sofern die Rechnung keine grundsätzlichen Zweifel aufwirft – diese selbstverständlich auch bezahlen“, sagte ein Sprecher.

99 Schüler in Bergnot geraten

Die 99 Schüler im Alter von zwölf bis 14 Jahren sowie acht Begleitpersonen eines Gymnasiums aus Maxdorf im Rhein-Pfalz-Kreis waren am 7. Juni bei einer Wanderung im österreichischen Kleinwalsertal in Bergnot geraten. Sie hingen auf einem schmalen und nach Regenfällen rutschigen Grat fest. Etwa 70 Mitglieder der Gruppe wurden von Hubschraubern mit Seilen geborgen, die anderen stiegen von Bergrettern begleitet ab. Zwei Schüler verletzten sich leicht.

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99 Schüler und acht Lehrer im Kleinwalsertal in Bergnot Heuberg
Landespolizeidirektion Vorarlberg
Im Kleinwalsertal musste eine rund 100-köpfige Schülergruppe gerettet werden – die Schüler und Schülerinnen kamen auf dem rutschigen und steilen Weg nicht mehr weiter.
99 Schüler und acht Lehrer im Kleinwalsertal in Bergnot Heuberg
Landespolizeidirektion Vorarlberg
99 Schüler und acht Lehrer im Kleinwalsertal in Bergnot Heuberg
Bergrettung Mittelberg

Irreführende Information im Internet

Die Lehrkräfte hatten der österreichischen Polizei zufolge den Wanderweg aufgrund irreführender Informationen im Internet ausgesucht. Der Weg habe sich als weitaus riskanter entpuppt als beschrieben. Nach Beratungen unter anderem mit Psychologen und dem Kontakt mit den Eltern wurde die Klassenfahrt nach der Rettungsaktion mit glücklichem Ausgang fortgesetzt.

Nach Angaben des Bildungsministeriums werden alle Fragen im Zusammenhang mit der Kostenübernahme geprüft, darunter auch mögliche Rückforderungen etwa an Lehrer. Das sei aber nur dann denkbar, wenn den Verantwortlichen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden könne. „Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die juristischen Anforderungen für einen solchen Nachweis sehr streng sind.“ Die Ermittlungen in Österreich seien aber noch nicht abgeschlossen. „Auf die Schülerinnen und Schüler werden auf keinen Fall Kosten zukommen“, betonte der Ministeriumssprecher.