Frau Bugar, die Anwältin und Redakteur Stefan Krobath
ORF Vorarlberg
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Chronik

Kindesentführung: Mutter kämpft um Kinder

Ein Fall von Kindesentführung in Feldkirch beschäftigt die Gerichte: Die Kinder von Nicoleta Bugar sind nach einem Urlaub mit ihrem Ex-Mann im vergangenen Sommer nicht mehr zurückgekehrt. Sie leben nun bei ihrem Vater in den USA. Nicoleta Bugar kämpft seither um die Rückkehr ihrer Kinder.

Nach der Scheidung 2017 habe die gemeinsame Obsorge gut geklappt, erzählt die Sonder- und Heilpädagogin, die wie ihr Ex-Mann ursprünglich aus Rumänien stammt. Im vergangenen Sommer willigte die Mutter ein, dass ihr Ex-Mann, mit dem sie sich das gemeinsame Sorgerecht teilt, die beiden Kinder auf einen dreiwöchigen Urlaub nach Mexiko mitnimmt.

Ex-Mann brach den Kontakt ab

Doch von diesem Urlaub kamen die Kinder nicht mehr zurück. Der Ex-Mann reiste mit den beiden Kindern von Mexiko aus nach Florida, ohne die Mutter zu informieren. Seither sind die Kinder – Elisa (13 Jahre) und Alexander (17 Jahre) – nicht mehr nach Feldkirch zurückgekehrt, denn sie leben bei ihrem Vater in den USA.

Dieser hat den Kontakt zur Mutter abgebrochen. Auch der Kontakt zu den Kindern über Email oder Telefon werde immer weniger, sagt Nicoleta Bugar. Der Vater dürfte die Kindesentführung von langer Hand geplant haben, vermutet sie. Seine Schwester, die schon länger in Florida lebt, habe ihm wohl dabei geholfen.

Mutter Nicoleta Bugar mit ihren Kindern Elisa und Alexander
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Nicoleta Bugar mit ihren Kindern

Bugar kennt zwar die Adresse der Schwester ihres Ex-Mannes in Florida, wo die Kinder seither wohnen. Doch sie traut sich nicht, in die USA zu reisen – aus Angst vor ihrem Ex-Mann.

Die Zeit läuft gegen die Mutter, denn sie weiß: Je länger ihre Kinder sich in den USA sozialisieren, desto schwieriger wird es auch für Elisa und Alexander, wieder nach Österreich zurückzukehren.

Rechtsanwältin in Vorarlberg eingeschaltet

Nicoleta Bugar ist verzweifelt und hat bereits eine Rechtsanwältin eingeschaltet. Nach dem Haager Übereinkommen für Kindesentführungen sei der Fall klar: Die Kinder müssten zurück nach Vorarlberg kommen. Die Behörden in Wien und in den USA seien bereits über den Fall informiert.

Zunächst fehlte der Mutter aber etwas Entscheidendes: Eine Anwältin oder ein Anwalt in den USA. Die Suche war bisher vergeblich, weil es am Geld scheiterte. Bugars Anwältin Andrea Höfle-Stenech konnte aber mittlerweile Kontakt mit einer US-Großkanzlei aufnehmen, die einerseits Erfahrung auf dem Gebiet hat und sich andererseits bereit erklärt hat, den Fall kostenlos zu übernehmen.

Vater entführte Kinder

Der Ex-Mann einer in Vorarlberg lebenden Rumänin hat die beiden gemeinsamen Kinder vergangenen Sommer mit auf einen dreiwöchigen Urlaub nach Mexiko genommen – und von dort nach Florida weitergereist. Seither hat die Frau ihre Kinder nicht mehr gesehen. Nun benötigt sie dringend einen Anwalt in Florida. Das ist bisher an den Kosten gescheitert.

Verfahren in Österreich läuft bereits

„Das Verfahren in Österreich ist bereits gestartet worden. Jetzt geht es darum, dass die US-Kollegen so schnell wie möglich einen Antrag auf Rückführung beim Gericht in Florida einbringen“, sagt Höfle-Stenech.

Nachdem der Eintrag eingelangt ist, sei es die Pflicht des Richters, innerhalb von sechs Wochen eine Entscheidung zu fällen. Dieser Prozess werde vom österreichischen Justizministerium überwacht. „Wenn eine widerrechtliche Verbringung vorliegt, dann muss der Richter die Rückführung anordnen, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen“, erläutert Höfle-Stenech.

Kinder haben Mitbestimmungsrecht

Selbst wenn der Antrag innerhalb eines Jahres einlange, könnte es der Fall sein, dass sich der Richter gegen die Rückführung ausspreche, weil sich die Tochter selbst dagegen widersetze. Denn mit 12 Jahren hat ein Kind die Reife, selbst mitzuentscheiden, wo es wohnen möchte.

Bei der Rückführung gehe es mittlerweile ohnehin lediglich um die 13-jährige Tochter, denn Sohn Alexander ist mit seinen 17 Jahren bereits aus dem Verfahren ausgeschieden. Das Haager Abkommen ist nämlich nur für Kinder unter 16 Jahren anwendbar.

Anwältin zur Kindesentführung

Rechtsanwältin Andrea Höfle-Stenech zum Fall der von ihrem Vater in die USA entführten Kinder.