Die gebürtige Rumänin lebte und arbeitete damals in Vorarlberg. Ihren Lohn von rund 700 Euro wollte sie bei einer Bank in Dornbirn abheben. Am Schalter bekam sie aber kein Bargeld, sondern eine sogenannte „White Card“. Darauf wird ein Guthaben aufgeladen, das dann beim Automaten abgehoben werden kann.
Systemfehler ließ die Frau 31.840 Euro abheben
Durch einen Systemfehler landeten aber nicht 700 Euro auf der Karte, sondern der Frau wurden 31.840 Euro angezeigt, die sie auch beheben konnte. Die Frau, deren Mutter in Rumänien schwer krank war, konnte der Versuchung nicht widerstehen und nahm das Geld widerrechtlich an sich und verschwand. Daraufhin wurde sie mit europäischem Haftbefehl gesucht und schließlich in Frankreich festgenommen.
Für Behandlung und Beerdigung der Mutter ausgegeben
Vom Geld ist nichts mehr da – es sei für die Behandlung und schließlich die Beerdigung ihrer Mutter verwendet worden, sagte die geständige Verurteilte beim Prozess aus. Sie bereue die Tat. Das Urteil – fünf Monate Haft und die Rückerstattung des Schadens – nahm sie unter Tränen an.
Unterschlagung statt schwerer Diebstahl
Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten schweren Diebstahl zur Last gelegt, weil das Geld auch dann noch im Besitz der Bank sei, wenn es im Ausgabeschlitz des Bankomaten liegt. Die Verteidigung hingegen hat auf Unterschlagung plädiert. Der Richter ist dem Wunsch der Verteidigung gefolgt. Bei diesem Vergehen wäre eine Strafe von bis zu zwei Jahren möglich gewesen.
Als mildernd wertete der Richter die bisherige Unbescholtenheit und ihr Geständnis, als erschwerend den hohen Schaden. Das Urteil ist rechtskräftig. Weil sie bereits eineinhalb Monate in Untersuchungshaft war, könnte die Frau bei guter Führung schon in einem Monat wieder auf freiem Fuß sein.