Wie bei vielen anderen Sportarten, stehe auch beim Stand-Up-Paddeln die Eigenverantwortung klar im Mittelpunkt, sind sich Experten einig. Der Betreiber des Verleihs, bei dem sich der 22-Jährige ein Board ausgeliehen hatte, sichert sich dennoch zusätzlich ab: Er ließ den jungen Mann – wie in jedem anderen Fall auch – eine Erklärung unterschreiben, in der dieser bestätigte, dass er schwimmen könne.
In dieser Erklärung habe dieser zusätzlich angegeben, eine Schwimmweste zu tragen, was er dann aber unterlassen habe. Dazu zwingen könne man niemanden, man stelle sie den Stand-Up-Paddlern aber zur Verfügung, heißt es bei dem Verleih.
Stand-up-Paddler in Hard ertrunken
Im Harder Binnenbecken ist am Sonntagnachmittag ein junger Mann ertrunken. Der 22-Jährige hatte sich laut Polizei ein Stand-up-Paddle ausgeliehen, konnte jedoch nicht schwimmen. Als er vom Board stürzte, ging er trotz Schwimmversuchen unter.
Auch im Schwimmbad kein Nachweis nötig
Für Anwalt Sanjay Doshi ist klar: Jeder muss selbst wissen, was er sich zutrauen kann. Die Verantwortung liege in den Händen jedes einzelnen. Im Schwimmbad müsse man schließlich auch keinen Nachweis darüber bringen, ob man schwimmen kann oder nicht.
Andreas Portenschlager von Ländle-SUP beispielsweise verlangt bei seinen Touren keine Unterschrift über die Schwimmkenntnisse seiner Kunden, denn diese würde vor Gericht nichts bringen, so Portenschlager. Auch er setzt die Eigenverantwortung der Sportler voraus.
Verleih an Kinder nur unter Aufsicht der Eltern
Spätestens bei der Unterweisung, bei welcher erklärt wird, wie das Stand-Up-Paddling funktioniert, sei für die Kunden erkennbar, wo mögliche Gefahren liegen können. Anders sei es bei Kindern: Diese dürfen unter 14 Jahren nur unter Aufsicht der Eltern ein Board ausleihen. Selbst wenn sie älter seien – Portenschlager zufolge müssen bei ihm immer die Eltern zustimmen.