Ein Wunsch der Opposition lautet, dass das Landesverwaltungsgericht in Streitfällen schlichten kann – so wie im Burgenland. Da kann das Landesverwaltungsgericht zum Beispiel eingreifen, wenn Akten nicht geliefert werden. Bußjäger ist rechtlich nicht davon überzeugt.
U-Ausschüsse im Landtag nicht in Verfassung
In der Bundesverfassung ist auf die Untersuchungsausschüsse im Landtag vergessen worden. 2014 wurde das Gesetz geändert. Seitdem kann das Verfassungsgericht in bestimmten Fällen einschreiten, wenn es Streit im U-Ausschuss gibt – allerdings ist nur vom U-Ausschuss des Nationalrats die Rede.
An einer anderen Stelle der Verfassung wird zwar ermöglicht, Landesverwaltungsgerichte mit anderen Themen zu betrauen. Aber fraglich sei, ob das bei diesem Thema auch gilt, sagt Bußjäger.
Bußjäger: Burgenländisches Modell föderalistisch mutig
Im Burgenland hat man es dennoch getan. Dort kann sich das Landesverwaltungsgericht in Untersuchungs-Ausschüsse einmischen, so Bußjäger: „Es klappt im Burgenland deshalb, weil offenbar der Verfassungsgerichtshof in dieser Sache noch nicht befasst wurde. Das burgenländische Modell ist föderalistisch mutig, was auch positiv ist, ob es allerdings wirklich verfassungskonform ist, diese Bestätigung haben wir noch nicht erhalten.“
In Vorarlberg sollte man die Rechte für das Landesverwaltungsgericht im Zweifelsfall aber einführen. Der Antrag der Opposition wird in der Juli-Sitzung des Landtags behandelt.