Die Geschichte sorgte vergangene Woche für Aufsehen. 99 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland gerieten gemeinsam mit acht Lehrern auf dem Heuberggrat im Kleinwalsertal in Bergnot und mussten mit Hubschraubern gerettet werden. Sie kamen in diese Situation, weil sich der Sportlehrer, der die Route ausgewählt hat, auf eine Internetbewertung verlassen hat, in der die Route als „klasse Feierabendrunde“ und völlig harmlos („schwierig ist hier nichts“) beschrieben wurde.
Aufgrund der vorhergehenden Regenfälle war der Steig aber nass und glitschig, wofür die Kinder nicht ausgerüstet waren. Als sich ein Teil der Gruppe aufgrund der schwierigen Verhältnisse zur Umkehr entschied, rutschten zwei Schüler ab und zogen sich leichte Verletzungen im Bereich des Oberkörpers und der Beine zu. Daraufhin gerieten einzelne Kinder in Panik, weswegen eine Lehrperson einen Notruf absetzte. Mehr dazu in 99 Schüler und acht Lehrer in Bergnot geraten.
Bericht wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit
Diese Entscheidung des Sportlehrers könnte nun Konsequenzen nach sich ziehen. Wie Polizeisprecher Rainer Fitz gegenüber dem ORF Vorarlberg bestätigte, erfolgt ein Bericht an die Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (§ 89 StGB). Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor. Es liegt nun an der Staatsanwaltschaft, ob es eine Anklage gegen den Sportlehrer geben wird oder nicht.