Vorarlberger Landhaus von außen
Maurice Shourot
Maurice Shourot
Politik

U-Ausschuss: Opposition im Land „ernüchtert“

Die „Vorarlberg Tage“ im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss in Wien sind von den Oppositionsparteien im Land eher mit Enttäuschung verfolgt worden. Vor einem etwaigen Untersuchungsausschuss in Vorarlberg fordert die Opposition im Land aber eine Änderung der Geschäftsordnung.

Anders als die Fraktionen im Ausschuss in Wien sind sich die Vorarlberger Oppositionsparteien einig – was auch daran liegen mag, dass sie bereits miteinander diskutiert haben: Der ORF Vorarlberg traf die Klubchefs von SPÖ, NEOS und FPÖ nämlich bei einer gemeinsamen Besprechung an. Sie alle sind der Meinung, dass die Vorarlberg-Tage im U-Ausschuss in Wien nicht sonderlich viel gebracht haben.

„Mein Resümee ist, dass das V bei der ÖVP offenbar für vergesslich steht“, sagt NEOS-Klubobfrau Sabine Scheffknecht: „Mich wundert schon, wie wenig Wahrnehmung ein Herr Landeshauptmann zu gewissen Themen hat. Vielleicht liegt’s am Wort Wahrnehmung im Sinne von die Wahrheit sagen. Jedenfalls hat das jetzt nicht zur Aufklärung beigetragen.“

Ihre Kollegen in der Opposition sehen das genauso. FPÖ-Landesparteiobmann Christof Bitschi wendet ein, dass er sich vom Korruptionsausschuss ohnehin nicht viel erwartet hat.

Erst Änderung der Geschäftsordnung

Immer wieder ist in Wien ein Untersuchungsausschuss im Vorarlberger Landtag thematisiert worden. Die Opposition in Vorarlberg hatte zu Beginn der Woche wiederholt geäußert, dass erst der Ausschuss in Wien abgewartet werden müsse.

Inzwischen ist man sich auch darüber einig, dass ein U-Ausschuss im Land nur sinnvoll wäre, wenn zuerst die Geschäftsordnung des Landtags geändert wird, sagt Bitschi: „Wir werden jetzt die nächsten Tage sehr genau ausverhandeln, wie der Untersuchungsausschuss zukünftig ausschauen kann. ÖVP und Grüne sind jetzt am Zug und dann steht einer Aufklärung im Land nichts im Wege.“

Auch darin sind sich die drei Parteien einig. Manuela Auer von der SPÖ betont aber: ein U-Ausschuss im Land wäre schon gut, denn in Wien sei ja eben viel nicht herausgekommen.

Das müsste geändert werden

Die Geschäftsordnung müsste nach Ansicht der Opposition in drei Punkten geändert werden:

  • Der Verfahrensrichter kann bisher nur mit Zwei-Drittel Mehrheit bestimmt werden. Die ÖVP kann also wesentlich mitentscheiden, wer juristischer Berater ist. Das will die Opposition geändert haben.
  • Gefordert wird auch eine zweite Instanz – vor allem, falls Akten nicht geliefert werden. Zudem verlange man, dass Auskunftspersonen zwingend erscheinen müssen.
  • Die Befragungen sollten öffentlich sein, was die Geschäftsordnung bisher nicht vorsieht.

Diese Punkte wollen die Oppositionsparteien jetzt mit der Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen verhandeln. Derzeit können drei Abgeordnete einer Partei die Einsetzung verlangen, hier wolle man eine überparteiliche Einberufung. „Wenn es nichts zu verbergen gibt, erwarte ich mir eine Zustimmung, auch von der ÖVP“, betonte Auer.

Zögern beruht auf schlechten Erfahrungen

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe in der Wirtschaftsbundaffäre begnügte sich die Opposition bisher mit einer Sonderlandtagssitzung, die wenig Neues zutage förderte, und einem (gescheiterten) Misstrauensantrag. Hintergrund für die bisherige Zurückhaltung ist neben schlechten Erfahrungen mit dem Hypo-U-Ausschuss die Zahnlosigkeit des Instruments in Vorarlberg.

Hypo-Ausschuss war im Grunde zahnlos

Beim ersten Vorarlberger U-Ausschuss – die SPÖ beantragte ihn 2017, um die politische Verantwortung bei den Offshore-Geschäften der Landesbank Hypo Vorarlberg zu klären – musste die Opposition erleben, dass das Kontrollinstrument im Grunde zahnlos ist. Der Hypo-Ausschuss war von Streitereien um Verfahrensabläufe begleitet, dazu kamen fehlende und geschwärzte Akten, die eine erhellende Untersuchung unmöglich machten, Sanktionsmöglichkeit gab es keine.

„Wir sind auf die unmittelbare Landesverwaltung beschränkt und dürfen weniger als der Rechnungshof“, so damals Ausschussvorsitzender Reinhold Einwallner (SPÖ) frustriert. Ein Endbericht wurde ohne Empfehlungen verabschiedet, die ÖVP hatte diese blockiert. Inhaltlich trat kaum Neues zutage. Die ÖVP sprach nicht ohne Häme von einem „Rohrkrepierer“.

Gelegenheit jetzt günstiger

Dementsprechend geht die Opposition nun vorsichtiger vor – und wohl auch schlauer, denn die Gelegenheit, die ÖVP zu Zugeständnissen zu bewegen, ist günstig wie nie. Der grüne Regierungspartner ließ bereits wissen, dass man einem U-Ausschuss nicht im Weg stehen würde, Vizekanzler Werner Kogler erwartete ihn gar „dringend“.

Erst 2014 hatte der Vorarlberger Landtag die Einsetzung eines U-Ausschusses als Minderheitenrecht beschlossen, zuvor war ein Mehrheitsbeschluss nötig. Der Untersuchungsgegenstand wird vom Landtag definiert, wobei gegen den Willen der Antragsteller nur eine Konkretisierung des Themas möglich ist. Zur gleichen Zeit darf nur ein U-Ausschuss eingesetzt werden, zeitlich ist seine Tätigkeit auf maximal 15 Monate begrenzt. Spätestens fünf Monate vor einer Landtagswahl muss das Verfahren beendet sein und es darf auch kein neuer U-Ausschuss einberufen werden.