Frontansicht des Landesgerichts Feldkirch.
Dietmar Mathis
Dietmar Mathis
Gericht

30 Monate Haft wegen fortgesetzter Gewalt

Ein 49-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner Frau und deren Tochter zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es trotz der gegenteiligen Behauptungen des Angeklagten als erwiesen an, dass er die zwei Frauen körperlich misshandelt, unter Druck gesetzt und eingeschüchtert hat.

Frau und Tochter fürchteten um ihr leben

Die 38-jährige Ehefrau und ihre Tochter mussten ihren Schilderungen zufolge seit 2018 um ihr Leben fürchten. Der Mann soll dem Teenager sowohl Schulausflüge als auch die Teilnahme an der Wien-Woche verboten haben. Immer wieder hielt er der Frau laut Darstellung der Staatsanwaltschaft ein Messer oder eine Schreckschusspistole an den Hals, vor allem als sie von Scheidung sprach. Weiters soll der Mann seine Frau gewürgt und damit bedroht haben, sie über den Balkon zu werfen. Auch mit dem Erschießen habe er gedroht, hieß es. Der Angeklagte bestritt im Prozess alle Vorwürfe. Lediglich Beleidigungen gestand er ein.

Der Tochter seiner Frau hielt er angeblich sogar einmal eine Machete an den Hals und holte mit einem Hammer nach ihr aus. Er habe sie mit einem Ledergürtel gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekam. Beide Frauen wurden im Prozess in einem Nebenraum einvernommen. Sie bestätigten ihre zuvor gemachten Aussagen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Gericht sprach den bisher unbescholtenen 49-Jährigen schuldig und verurteilte ihn zu einer 30-monatigen Haftstrafe. Den Opfern wurden je 2.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Während die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, kündigte die Verteidigung Strafberufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.