Markus Wallner beim ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss am 01.06.2022
ORF.at/Peter Pfeiffer
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Politik

U-Ausschuss: „Habe nie Inserate beworben“

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hat nach seiner Befragung im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss klargestellt, dass er niemals Inserate für die Wirtschaftsbund-Zeitung beworben habe. Anlass für diese Klarstellung war die Aussage Wallners, er könne sich nicht mehr erinnern, ob er jemals Inserate beworben habe.

Wallner wurde im U-Ausschuss vom SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner gefragt, ob er ausschließen könne, jemals für Inserate für den Wirtschaftsbund geworben zu haben. Der Landeshauptmann wandte sich daraufhin an den Verfahrensrichter, der die Frage für zulässig hielt, sofern nicht vom Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht werde. Daraufhin verwies Wallner zunächst auf sein Eingangsstatement und auf neuerliche Nachfrage sagt er schließlich: „Daran habe ich keine Erinnerung.“ Außerdem sagte er, ob sein Umfeld für Inserate geworben habe, etwa Kessler, könne er nicht ausschließen – aber für sich selbst könne er es ausschließen.

Diese Aussagen haben für einige Irritationen gesorgt. Nach dem U-Ausschuss sagte Wallner, man habe ihn falsch verstanden. Er habe niemals für Inserate in der Wirtschaftsbund-Zeitung geworben und daher auch keine Gegenleistungen in Aussicht stellen können.

Wahrheitspflicht „besonders exponiert“

Für Auskunftspersonen gilt beim U-Ausschuss eine starke Auskunfts- und Wahrheitspflicht. Es gibt im Untersuchungsausschuss nämlich keine besonderen Rechte für Angeklagte – weil es keine Angeklagten gibt. Verfassungsexperte Peter Bußjäger betont deshalb: „Beim U-Ausschuss ist die Wahrheitspflicht besonders exponiert.“ Denn Angeklagte vor Gericht unterliegen zum Beispiel keiner Wahrheitspflicht. „Der Untersuchungsausschuss kennt keine Beschuldigten im rechtlichen Sinn.“ Eine Auskunftsperson könne sich zwar manchmal wie in der Rolle eines Beschuldigten fühlen, ist aber trotzdem an die Wahrheitspflicht gebunden. Nicht wahrheitsgemäße Aussagen können also strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Aussagen könnten rechtlich relevant werden

Ein Beispiel: Landeshauptmann Wallner wird ja anonym über eine eidesstattliche Erklärung vorgeworfen, dass er bei einem Unternehmer für Inserate im Wirtschaftsbund-Magazin „Vorarlberger Wirtschaft“ geworben hat. Er soll dafür Gegenleistungen in Aussicht gestellt haben. Wallner bezeichnete das als Lüge. Wiederholt er diese Aussage im U-Ausschuss, wird sie rechtlich relevant. Denn sollte sich irgendwann der Verdacht zeigen, dass es doch anders war, könnte die Staatsanwaltschaft aktiv werden.

Bis zu drei Jahre Haft für Falschaussagen

Bei Falschaussagen vor dem U-Ausschuss drohen bis zu drei Jahre Haft. Derzeit wird zum Beispiel gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss ermittelt. Handy-Chats haben laut den Ermittlern gezeigt, dass Kurz eine Aufsichtsratsbestellung anders dargestellt habe wie sie tatsächlich gewesen sei.

Entschlagung muss begründet werden

Wird eine Frage gestellt, muss die Auskunftsperson antworten. Wer eine Auskunft verweigert, kann in Beugehaft genommen werden. Peter Bußjäger erläutert: „Man darf sich mit Hinweis auf eine mögliche strafgerichtliche Verfolgung entschlagen.“ Die Gründe einer Entschlagung müssen vorgelegt werden. Der U-Ausschuss-Vorsitzende muss diese Gründe dann prüfen. „Daran sieht man, wie heikel das ist“, fährt Bußjäger fort. „Es darf nicht dazu führen, dass aufgrund einer Entschlagung plötzlich Ermittlungen aufgenommen werden und sich damit selbst ans Messer liefern würde.“ Man dürfe also nicht zu viel Gründe für eine Entschlagung verlangen.