Radweg Dornbirn Enteignung
ORF
ORF
Verkehr

Enteignung für Radweg ist rechtskräftig

Die Lücke im Radweg zwischen Dornbirn und Lustenau beim neuen Autobahnanschluss Dornbirn-Süd wird geschlossen. Bisher fehlte ein kleines Stück, weil ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollte. Dieser darf nun aber enteignet werden. Das hat das Landesverwaltungsgericht entschieden. Das Verfahren geht aber an den VwGH.

Rund 500 Quadratmeter benötigt das Land, um den Radweg fertig zu stellen, der entlang der Schweizerstraße von Dornbirn nach Lustenau führt. 150 Grundstücke musste das Land dafür kaufen. Der Besitzer eines Grünstreifens, ein inzwischen in Liechtenstein sesshafter Unternehmer, hat sich aber geweigert, zu verkaufen. Das Land hat ihn im Herbst enteignet. Zuerst hat sein Anwalt keine Beschwerde eingelegt, wodurch die Enteignung eigentlich bereits rechtskräftig war.

Der Anwalt hat später argumentiert, dass er den Enteignungsbescheid nie bekommen habe. Deshalb ist er vor das Landesverwaltungsgericht gezogen. Das Land sagte, der Bescheid sei ordnungsgemäß abgeschickt worden. Im April hat die Verhandlung im Landesverwaltungsgericht stattgefunden. Am Mittwoch hat die Richterin das Urteil bekanntgegeben. Sie glaubt dem Land. Die Enteignung ist damit rechtskräftig.

Das Verfahren geht aber dennoch weiter: Anwalt Martin Mennel hat außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof angekündigt. Allerdings hat diese keine aufschiebende Wirkung auf den Bau.

Enteignung für Radweg ist rechtskräftig

Die Lücke im Radweg zwischen Dornbirn und Lustenau beim neuen Autobahnanschluss Dornbirn-Süd wird geschlossen. Bisher fehlte ein kleines Stück, weil ein Grundstückseigentümer nicht verkaufen wollte. Dieser darf nun aber enteignet werden. Das hat das Landesverwaltungsgericht entschieden. Das Verfahren geht aber an den VwGH.

Hintergrund: Nur Geld, kein Ersatzgrundstück angeboten

Im Zuge der Errichtung des neuen Autobahnanschlusses Dornbirn-Süd wurde auch ein neuer Radweg entlang der Schweizer Straße geplant. Ein Grundstücksbesitzer, ein inzwischen in Liechtenstein sesshafter Unternehmer, wollte den Grund aber nicht hergeben, weil er kein Geld, sondern ein Ersatzgrundstück dafür haben wollte. Ein solches hätten auch viele Landwirte an diesem Abschnitt erhalten. Er möchte ein solches nämlich später seinen Dornbirner Nachkommen vererben.

Landesrat Marco Tittler (ÖVP) betonte, dass man in Kooperation mit der Stadt Dornbirn beschlossen habe, dass, wenn nur ein Randstreifen eines größeren Grundstücks betroffen sei, es kein Tauschgrundstück dafür gibt.

Frage ob der Bescheid rechtmäßig zugestellt wurde

Der Besitzer wollte den Streifen nicht verkaufen, woraufhin ihn die Landesverwaltung im Herbst 2021 enteignete und der Grundstücksbesitzer schlussendlich Beschwerde einreichte. Das Landesverwaltungsgericht musste entscheiden, ob der Bescheid rechtmäßig zugestellt wurde oder nicht.

Wäre der Bescheid in der Post gewesen, hätte er ihn sicher nicht übersehen, sagte Martin Mennel, Anwalt des Grundstückbesitzers. Von der Vertreterin des Landes hieß es, dass der Brief garantiert abgeschickt worden sei.

Der fragliche Geländestreifen entlang der Straße
Daniel Rein

Eigentümer bekommt festgeschriebenen Betrag

Aus dem Grundstück, das rund 7.200 Quadratmeter groß ist, muss der Grundstücksbesitzer 500 Quadratmeter an das Land abgeben. Enteignung bedeutet nicht, dass der Besitzer sein Grundstück ohne Gegenleistung verliert. Ihm wird ein festgeschriebener Preis überwiesen. Das erfolgt sofort. Außerdem muss das Landesverwaltungsgericht jetzt einen Termin für die Grundstücksvermessung festlegen. Das kann sechs bis acht Wochen dauern, schätzt Landesrat Marco Tittler.

Anschließend wird die Aufnahme ins Grundbuch beantragt. Das kann noch einmal vier Wochen dauern. Dann gehört das Grundstück dem Land und es kann gebaut werden. Außerdem starten jetzt die Ausschreibungen für den Radwegbau, sagt Tittler. Dieser Prozess könnte zwei Monate dauern.

Baustart voraussichtlich im Herbst

Im Herbst könne dann der Bau starten. Dafür werden nur zwei bis drei Wochen benötigt. Die Radweglücke wird voraussichtlich also noch im Herbst geschlossen. Tittler betont aber: „Das ist ein grober Zeitplan. Bei den Verhandlungen zur Grundstücksvermessung kann der Besitzer theoretisch noch einmal verzögern.“

Verzögerung verursachte Kosten

Die bisherige Verzögerung habe sicher schon Geld gekostet. Einerseits weil die Baukosten insgesamt gestiegen sind. Und weil das Verfahren 30.000 bis 40.000 Euro gekostet habe, rechnet Tittler vor: 25.000 Euro Mehrkosten wegen dem Verfahren, 10.000 – 15.000 Euro wegen der Verzögerung im Bau.

Ein Euro mehr für alle Eigentümer

Der Eigentümer bekommt 16 Euro pro Quadratmeter (das sind für die 514 Quadratmeter rund 8.000 Euro) und noch einen Anteil an Verwaltungskosten. Das heißt aber auch: Alle anderen, die für ihr Grundstück 15 Euro pro Quadratmeter bekommen haben, erhalten jetzt wahrscheinlich noch einmal einen Euro zusätzlich. Das macht insgesamt weitere ca. 15.000 Euro für das Land.

Wichtiger Lückenschluss

Mit dem Lückenschluss ist ein weiterer Schritt zum Radweg zwischen Dornbirn und dem Alten Rhein getan. Der aktuelle Radweg, um den es geht, führt von Dornbirn Wallenmahd bis zur neuen Autobahnauffahrt und durch die Autobahn durch. Auf der anderen Seite wird er ein Stück entlang der A14 führen. Dieses Stück ist noch nicht gebaut. Mit dem Bau soll noch heuer begonnen werden, die Asphaltierungs-Arbeiten dürften aber wohl erst im kommenden Jahr abgeschlossen sein. Diese Strecke führt zu einem bestehenden Radweg, der wiederum nach Lustenau zum Alten Rhein führt.