Skulptur einer Waage vor dem Landesgericht Feldkirch
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Chronik

Verurteilt: Trotz CoV-Infektion vor Disco angestellt

Am Landesgericht in Feldkirch sind am Dienstag ein 20-jähriger Mann und eine 20-jährige Frau verurteilt worden, weil sie sich für den Eintritt in eine Disco in einer Warteschlange angestellt hatten, obwohl sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden und eigentlich in Quarantäne hätten sein müssen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden haben damit riskiert, dass sie das Coronavirus verbreiten und Menschen gefährden, so das Urteil des Gerichts. Der 20-Jährige sagte, er habe den Bescheid zur Absonderung erst mit Verspätung bekommen, er habe gar nicht gewusst, dass er infiziert war. Die E-Mail mit dem Bescheid habe er erst zwei Wochen später gelesen. Die angeklagte Frau war zum Zeitpunkt des geplanten Discobesuchs bereits in Quarantäne, sie habe aber gedacht, die Frist laufe eh bald ab und sie könne in die Disco.

Nur testen lassen, um Eltern zu beruhigen

Der Angeklagte habe sich nur testen lassen, um seine Eltern zu beruhigen, weil seine Mutter Krankenschwester ist, sagte er. Das Testergebnis habe ihn aber nicht interessiert. Der 20-Jährige ist bereits viermal vorbestraft und wurde zu 9 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Die Frau ist unbescholten und musss 2.500 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.