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Politik

Parteienförderung: Rechnungshof hat Redebedarf

Der Landesrechnungshof hat beim neuen Parteienförderungsgesetz noch Redebedarf. Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr will den neuen Entwurf mit allen Landtagsparteien diskutieren.

Für den Landesrechnungshof bringt das geplante Gesetz mehr Kontrollmöglichkeiten. Das heißt aber auch: Er hat mehr Arbeit. Und genau darüber möchte Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr mit den Parteien reden. Darüber hinaus will die Rechnungshof-Direktorin den Parteien klar machen, was sie mit dem neuen Entwurf tatsächlich prüfen kann, und was nicht – damit keine falschen Erwartungen entstehen.

Und sie will den Fraktionen auch genau erklären, was neue Kontrollrechte für sie bedeuten. Denn wenn die Prüfungen strenger werden, heißt das auch, dass diejenigen, die geprüft werden können – und das sind eben die Parteien – sich genauer und umfangreicher vorbereiten müssen.

Unterschiedliche Abrechnungen

Mit dem neuen Parteienförderungsgesetz sollen die Geldflüsse strenger geregelt und mehr Transparenz geschaffen werden. Politische Parteien müssen – wie schon jetzt – jeden Geldbetrag, den sie bekommen, belegen können. In Zukunft sollen die Abrechnungen aber noch genauer und strenger werden. Das steht zumindest im Entwurf für das Gesetz von ÖVP und Grünen.

Aber: Diese Verschärfungen treffen nicht alle Organisationen gleich. Der Entwurf unterscheidet zwischen „Parteiorganisationen“ und „parteinahen Organisationen“. Für den ÖVP-Seniorenbund als „Parteiorganisation“ gelten demnach strengere Vorgaben als für eine „parteinahe“ Organisation wie den Pensionistenverband, der der SPÖ nahesteht.

Parteiorganisationen müssen genauer ausweisen

Zwar müssen beide Organisationen Ausgaben und Einnahmen abrechnen. Der Seniorenbund als ÖVP-Partei-Organisation muss das laut dem neuen Entwurf allerdings viel ausführlicher tun und der Landespartei melden. Der Pensionistenverband hingegen muss grundsätzlich keine Zahlen an die Landes-SPÖ schicken.

Eine Ausnahme gibt es aber: wenn der Pensionistenverband Geld an die SPÖ spendet, dann muss das veröffentlich werden. Das muss aber auch nicht der Pensionistenverband machen. Das ist Aufgabe der Landespartei. Die Parteien müssen laut dem Entwurf in Zukunft klar ausweisen, wenn sie Geld bekommen haben.