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Wirtschaft

WKV fordert flexible Kinderbetreuung

In der Debatte über ein neues Kinderbetreuungsgesetz für Vorarlberg meldet sich jetzt auch die Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) zu Wort. Für sie steht ein flexibles Betreuungsangebot an oberster Stelle. Eltern müssten zwischen privaten oder öffentlichen Einrichtungen entscheiden können, außerdem soll die Sprengel-Regelung wegfallen.

„Aus Sicht der Wirtschaft braucht es mehr Kinderbetreuungsplätze, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, flexible Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinden, ein zukunftsfähiges Personalmanagement sowie eine landesweite Steuerungsgruppe zur Evaluierung der Maßnahmen auch in möglichen Pilotregionen“, teilt WKV-Vizepräsidentin Petra Kreuzer in einer Aussendung mit.

Wahlfreiheit bei Art und Ort

Der WKV gehe es primär um das Betreuungsangebot: Angesichts des Arbeitskräftemangels stünden die Erhöhung der Frauenerwerbsquote und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Vordergrund: "Zentraler Ansatz muss hier die Wahlfreiheit der Eltern zwischen privat und öffentlich geführten Einrichtungen sowie hinsichtlich der Standortgemeinde sein“, erklärt Kreuzer.

VIF-Indikatoren:
• mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet (Mo-Fr)
• mindestens 45 Stunden pro Woche geöffnet
• an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden geöffnet
• Angebot für Mittagessen

Landesweite Bedarfsermittlung

Die WKV kritisiert auch die Ermittlung des Bedarfs: Die Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen, die Eltern eine Berufstätigkeit ermöglichen (VIF-Indikator), übersteige schon jetzt das Angebot deutlich. „Wesentlich ist dabei, den Bedarf nicht über irgendwelche (zweifelhafte) Erhebungen in den Gemeinden zu definieren, sondern über möglichst attraktive Kinderbetreuungsangebote und Auslastungen zu bestimmen“, schreibt die Kammer.

Die Bedarfsfrage dürfe sich nicht nur anhand der aktuellen Wartelisten stellen, sondern sollte insbesondere auch Möglichkeiten zum Ausbau von Arbeitspensa und Zuzug von Fachkräften schaffen. Dafür sei eine einheitliche landesweite Bedarfserhebung notwendig, mit Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich Gemeinde und Einrichtung. Die WKV hat dazu ein Fünf-Punkte-Forderungpapier verfasst:

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APA/dpa-Zentralbild/Jens BŸttner
Die Wirtschaftskammer fordert Wahlfreiheit für die Eltern, ob ob ein Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung am Wohn- oder Arbeitsort in Anspruch nimmt und ob das Kind in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung untergebracht wird.

1. Mehr VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze

Die Anzahl der VIF-konformen Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Vorarlberg müsse jedes Jahr um zumindest 15 Prozent gesteigert werden. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) erfasst, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind.

2. Wahlfreiheit für Eltern

Ziel müsse auch ein Aufweichen strikter Sprengel-Regelungen und eine damit verbundene Wahlfreiheit für Eltern sein, ob ein Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung am Wohn- oder Arbeitsort in Anspruch nimmt und ob das Kind in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung untergebracht wird.

3. Flexible Kooperationen

Die Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten ist aus Sicht der WKV grundsätzlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Private oder betriebliche Kinderbetreuungen bilden eine sinnvolle Ergänzung, die Kommunen entlastet. Dazu fordert die WKV „flexible Kooperationen“ zwischen Unternehmen und Gemeinden sowie eine deutlich bessere finanzielle Förderung betrieblicher Kinderbetreuungen.

4. Zukunftsfähiges Personalmanagement

Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch in der Elementarpädagogik sei ein „zukunftsfähiges Personalmanagement“ notwendig. Attraktivere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zählen ebenso dazu wie neue Ansätze in der Rekrutierung z.B. auch in anderen Bundesländern und in Kooperation mit Unternehmen.

5. Gemeinsame Steuerungsgruppe

Die WKV plädiert noch vor Inkrafttreten des Gesetzes für die Einrichtung einer gemeinsamen Steuerungsgruppe aus Land, Gemeinden und Wirtschaft, mit der Aufgabe zu regelmäßiger Überprüfung und Bewertung der erzielten Fortschritte, sowie derEntwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen – auch im Rahmen von Pilotprojekten und Modellregionen – sowie deren Auswertung.