WKStA Wien
ORF.at/Christian Öser
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Politik

WKStA eingeschaltet: Was bedeutet das?

Die Staatsanwaltschaft hat in der Wirtschaftsbund-Affäre die Korruptionsstaatsanwaltschaft eingeschaltet. Dort wird die Zuständigkeit geklärt und geprüft, ob gegen LH Wallner, Wirtschaftslandesrat Tittler und dessen Vorgänger Rüdisser (alle ÖVP) ein Anfangsverdacht wegen Vorteilsnahme besteht. Das heißt aber juristisch nicht wirklich etwas.

Beim Delikt der Vorteilsnahme handelt es sich um ein Offizialdelikt. Das heißt, sobald es diesen Vorwurf gibt, müssen Untersuchungen begonnen werden. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) macht also ihren Job und prüft derzeit den Anfangsverdacht und ihre Zuständigkeit.

Auch der Strafrechtsexperte Robert Kert von der WU Wien betont, dass die jetzigen Vorgänge ein normales Prozedere sind. Gerade im Bereich der Korruption gebe es oft Anzeigen, die zu nichts führten, so Kert: "Oft zeigen Leute ja Beamte an, weil sie sich über etwas ärgern. Bei vielen dieser Anzeigen muss man dann auch gar nicht groß ermitteln.“

Warum ist in der Wirtschaftsbund-Affäre die Staatsanwaltschaft gegen Wallner denn überhaupt aktiv geworden?

Laut Unterlagen aus dem ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss, die dem ORF vorliegen, ergibt sich der Verdacht gegen Wallner aus einem Bericht in den „Vorarlberger Nachrichten“. Darin wirft ihm ein Unternehmer vor, dass der Landeshauptmann um Inserate für die Wirtschaftsbund-Zeitung geworben habe. Und im Gegenzug signalisiert habe, ihm in einem Behördenverfahren entgegen zu kommen. Der Unternehmer bezeugt diesen Vorwurf mit einer eidesstattlichen Erklärung, ist aber öffentlich anonym geblieben.

Geprüft werde jetzt also, weil aufgrund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden könne, dass eine Straftat begangen worden sein könnte, erklärt Kert den Sachverhalt. Diese eidesstattliche Erklärung sei ein solcher Anhaltspunkt. Es sei klar, dass dem nachgegangen werde. "Jetzt liegt einmal ein Verdacht vor, den es zu prüfen gilt. Wenn er sich bewahrheitet und konkret gegen jemanden richtet, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet“, so Kert.

Diese eidesstattliche Erklärung klingt jetzt wie ein massiver Vorwurf. Was ist sie aber tatsächlich wert?

Für den Start von Ermittlungen – also für einen Anfangsverdacht – könnte die eidesstattliche Erklärung reichen. Sie ist jedenfalls mehr Wert als eine anonyme Anzeige, sie ist aber noch kein Beweis. „Man kann ja theoretisch alles eidesstattlich erklären. Das heißt ja noch nichts. Mit einer anonymen eidesstattlichen Erklärung kann man niemanden verurteilen, da braucht man schon konkrete Beweise und Zeugenaussagen“, so Strafrechtsexperte Kert. Im Strafverfahren oder spätestens vor Gericht müsste der Zeuge persönlich aussagen.

Warum eigentlich eine eidesstattliche Erklärung?

Die eidesstattliche Erklärung hat auch eine medienrechtliche Komponente, erklärt Medienrechtsexpertin Maria Windhager. „Grundsätzlich ist es so: Mit einer eidesstattlichen Erklärung erklärt sich die Person bereit, den Umstand vor Gericht zu bezeugen. Wenn die Person nicht bereit ist, den Vorwurf vor Gericht und den Behörden zu belegen, ist eine eidesstattliche Erklärung nichts wert." Damit sichere sich in Wahrheit der Journalist oder die Journalistin ab, dass die Person nicht abspringt.

„In Einzelfällen kann die Person anonym gehalten werden, aber nur, wenn es besonders heikel ist. Bei den Vorwürfen von sexuellen Übergriffen im Skisport damals wurde der „Süddeutschen Zeitung" eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Wir hatten große Sorgen, dass die Frauen im Strafverfahren aussagen müssen“, so Windhager.

Was sagt der Landeshauptmann zum Vorwurf gegen ihn?

Wallner wiederholte am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme, dass es sich um haltlose und anonyme Vorwürfe ohne Substanz handle. Er hatte die Vorwürfe von Anfang an massiv zurückgewiesen.

Wallner ist allerdings nicht der einzige Vorarlberger, dessen Name bei der WKStA in Wien auftaucht. Auch gegen Wirtschaftslandesrat Marco Tittler und seinen Vorgänger Karlheinz Rüdisser wird ein Anfangsverdacht geprüft. Da geht es vor allem um Belege aus der Steuerprüfung, die beim Wirtschaftsbund gefunden worden sind. Diese Belege zeigen geringe Beträge, die vom Wirtschaftsbund an Tittler und Rüdisser geflossen sind. Beide geben an, es habe sich dabei um Verfügungsmittel für Veranstaltungen gehandelt, wofür Kosten übernommen worden seien. Auch bei ihnen geht es um den Verdacht der Vorteilsnahme.