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Politik

Bregenzer Parteien legen ihre Finanzen offen

Die Parteien in der Landeshauptstadt Bregenz werden künftig ihre Finanzen offenlegen. Die Stadtvertretung hat am 5. Mai ein Transparenzpaket beschlossen. Die Finanzen und die Wahlkampfkosten müssen dann auch online veröffentlicht werden.

Die neue Richtline sieht vor, dass sich jede wahlwerbende Gruppe, die Fraktionsförderung bezieht, ab dem Jahr 2023 verpflichtet, schriftlich über die Finanzsituation der Partei Rechenschaft abzulegen. Spätestens im fünften Monat des darauffolgenden Jahres muss der Bericht vorliegen. Er wird dann nach dem Einlangen von der Stadt online veröffentlicht.

Im Rechenschaftsbericht werden auch die Einnahmen von Spenden, geldwerten Leistungen, Inseraten, Sponsorings, Zuwendung von Teilorganisationen, Bund- und Landespartei, namentlich und mit Höhe veröffentlicht. Auch allfällige Einnahmen von Mandatarinnen und Mandataren müssen angeführt werden.

Grenze für Wahlkampfkosten

Die Auswendungen für den Wahlkampf für Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahlen müssen spätestens drei Monate nach der Wahl öffentlich gemacht werden. Die Stadtvertretung hat eine Grenze der Wahlkampfkosten beschlossen: Pro wahlberechtiger Person in Bregenz darf jede Partei im Wahlkampf 2,85 Euro ausgeben, im Falle einer Stichwahl erhöht sich dieser Betrag um 1 weiteren Euro.

Mit den wahlwerbenden Gruppen werden Fördervereinbarungen abgeschlossen. Wer diese nicht unterzeichnet, ist auch nicht förderwürdig. Hält man sich nicht an dieses Richtlinien, muss die Förderung zurückbezahlt werden.

Entwurf für neues Parteienförderungsgesetz

Der Entwurf für das neue Parteienförderungsgesetz in Vorarlberg ist da. ÖVP und Grüne wollen unter anderem den Wahlkampf für den Landtag von vier auf drei Wochen verkürzen. Die Parteien sollen nur noch maximal 300 Plakate aufstellen dürfen und sie sollen in Zukunft alle Spenden, Einnahmen aus Inseraten und Sponsorings der Landesparteien veröffentlichen. Auch der Landesrechnungshof soll mehr Prüfrechte bekommen.