E-Scooter in Bregenz
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Verkehr

Wie das E-Scooter-Angebot in Bregenz funktioniert

In Bregenz gibt es seit Donnerstag ein öffentliches E-Scooter-Angebot. Insgesamt stehen 150 E-Scooter zur Verfügung. Die Fahrzeuge dürfen aber nicht überall geparkt werden. Mit dem Angebot hofft Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ), dass mehr Menschen das Auto stehen lassen.

Das deutsche Unternehmen TIER bietet das Angebot in der Landeshauptstadt an. Zur Nutzung eines E-Scooters muss die TIER-App auf das Smartphone geladen werden. Gestartet wird der Scooter dann über einen QR-Code. Dafür muss ein Euro Aktivierungsgebühr bezahlt werden, pro genutzte Minute kommen dann 27 Cent dazu.

70 E-Scooter-Parkplätze in Bregenz

Die E-Scooter dürfen aber nicht einfach irgendwo abgestellt werden, es gibt dafür extra über 70 ausgewiesen Parkplätze in der gesamten Stadt verteilt. Die Zone, in der die Fahrzeuge überhaupt funktionieren, ist aber begrenzt: Gefahren werden kann im Norden des Stadt bis zum Uferbereich des Bodensees, im Westen und Süden bis an die Bregenzerach, im Osten endet die Zone am Pfänderhang. Sobald man außerhalb dieser Zone ist, funktioniert der E-Scooter nicht mehr, außerdem drosselt der Scooter in der Fußgängerzone die Geschwindigkeit.

Für den Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) ist das neue Angebot eine weitere Klimaschutzmaßnahme, die dazu beitragen soll, dass die Menschen vermehrt das Auto stehen lassen. Die Wartung der Roller übernimmt der Anbieter. Die Zusammenarbeit wurde nach Angaben der Stadt vorerst auf ein Jahr beschlossen.

E-Scooter-Angebot gibt es bereits in Dornbirn

Bisher gab es dieses Angebot nur in Dornbirn. Dort wird diese Möglichkeit mittlerweile sehr gerne in Anspruch genommen, heißt es im Tourismusbüro Dornbirn. Seit Anfang des Jahres stehen 100 E-Scooter in Dornbirn für verschiedenste Fahrten zur Verfügung. Bis zu 350 Fahrten pro Tag werden verzeichnet. Am meisten werden sie in den Stoßzeiten, also am Morgen, Mittag und am Abend für Fahrten zum Bahnhof, zur Arbeit oder zur Schule verwendet, sagt Elias Krevatin, Projektleiter im Bereich Mobilität beim Tourismusbüro Dornbirn. Die meisten Nutzer sind über 18 Jahre alt, da zur Freischaltung eines Gerätes eine Kreditkarte verwendet werden muss.

Falsch abgestellte Geräte müssen sofort entfernt werden

Laut Krevatin halten sich die Beschwerden in Grenzen, auch wenn die Geräte immer wieder mal auf privaten Grundstücken oder Einfahrten abgestellt werden. Diese müssen vom Betreiber jedoch innerhalb von 30 Minuten entfernt werden, das funktioniere sehr gut. Beschädigungen gab es bisher lediglich eine, diese wurde bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Die Fahrten werden übrigens pro Minute abgerechnet. Die Freischaltung selbst kostet ein Euro, jede verbrauchte Minute 27 Cent.

Wenig Interesse in Hohenems, Bludenz und Feldkirch

Die Städte Hohenems, Bludenz und Feldkirch zeigen hingegen wenig Interesse an einem derartigen E-Scooter-Verleih. In Hohenems sei die Innenstadt für ein solches Angebot schlichtweg zu klein, heißt es bei den Verantwortlichen. Für Bludenz gelte das Gleiche, zudem wären die Pflastersteine hinderlich. Hier versucht man beispielsweise mit Car-Sharing oder E-Bike-Angeboten attraktive Anreize zu schaffen, sagt Natascha Arzberger, Geschäftsführerin beim Bludenzer Stadtmarketing.

Große Bedenken hat die Stadt Feldkirch. Das Konfliktpotenzial gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern sei viel zu hoch, heißt es bei den Verantwortlichen in der Stadtplanung. Auch wenn es immer wieder Anfragen von Anbietern gebe, wolle man in Zukunft das Radnetz weiter ausbauen. In Bregenz soll es künftig auch einen E-Scooter-Verleih geben, dieser wird Donnerstagnachmittag vorgestellt.

Zahlreiche Regeln müssen beachtet werden

Bereits seit Jahren erfreuen sich E-Scooter immer steigender Beliebtheit. Während sie für die einen schnell und wendig sind, sind sie für die anderen nicht einschätzbar und nervig. Wer sich ein solches Gefährt ausleiht oder kauft, muss zahlreiche Regeln beachten – mehr dazu in: E-Scooter immer beliebter. Bei Alkoholkonsum gelten übrigens die gleichen Regeln wie beim Autofahren oder Radfahren. Bei zu viel Promille wird der Führerschein abgenommen.