Angeklagter Terrorprozess
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Chronik

Terrorprozess: Viereinhalb Jahre Haft

Der Terrorprozess am Landesgericht in Feldkirch hat am Donnerstagnachmittag mit einem Schuldspruch geendet. Der angeklagte 22-jährige Tschetschene ist zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Zeuge nach dem anderen hat sich in dem Prozess von früher gemachten belastenden Aussagen distanziert. Der Schöffensenat hat sich davon nicht beeindrucken lassen. Er sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige im Sinne der Terrororganisation IS (Islamischer Staat) agieren und weitere Personen für den Dschihad anwerben wollte.

In diesem Sinne wurde der 22-Jährige verurteilt, unter anderem wegen des Verbrechens der Terroristischen Vereinigung. Das Urteil über viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe ist noch nicht rechtskräftig.

Terrorprozess: 4,5 Jahre für Tschetschenen

Ein 22-jähriger Tschetschene, der als angebliches Mitglied der Terrororganisation IS einen Anschlag in einer Disco in Dornbirn geplant haben soll, wurde am Landesgericht Feldkirch zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht wollte mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ein Zeichen setzen.

Mit Amoklauf gedroht

Der Angeklagte hatte Kontakt zu jenem Islamisten, der vor eineinhalb Jahren in Wien bei einem Amoklauf vier Menschen ermordet hat. Der 22-Jährige soll mit einem Amoklauf in Dornbirn gedroht haben, der jenen in Wien „in den Schatten stellen soll“.

Vor Gericht sollte nun geklärt werden, ob der Mann angeben wollte oder ob er tatsächlich einen Massenmord begehen wollte. Als Ort hatte er ein Nachtlokal oder eine Diskothek in Dornbirn genannt.

Der dritte Anklagepunkt – und hierzu gab es weniger Erklärungsbedarf – betraf ein 60 Zentimeter tiefes Loch in der Gefängnismauer, gebohrt von den einstigen Zelleninsassen. Zu diesem Sachverhalt (schwere Sachbeschädigung) war der junge Mann geständig.

Der Angeklagte beteuerte von Anfang an, unschuldig zu sein. Er interessiere sich nicht für Inhalte und Ziele des IS. Auch von Anschlägen wollte er nie etwas gehört haben.

Zeuge: Wahrheit oder Lüge?

Vor der Polizei hatte ein Zeuge noch gesagt, dass ihn der Angeklagte für den Dschihad anwerben wollte und er Lieder gesungen habe, in denen es um das Köpfen ungläubiger Christen gegangen sei. Vor Gericht sagte der junge Mann aus dem Irak, dass das alles gelogen gewesen sei, weil er damals unter Drogen gestanden habe. Er machte vor Gericht keine belastenden Angaben gegen den Angeklagten mehr.

Die Anklagebehörde ortete Angst als Motiv der Aussageänderung, und auch die Richterin stimmte dieser Ansicht in der Urteilsbegründung zu. Angst sei die treibende Kraft gewesen, dass mehr oder weniger alle Zeugen ihre einst belastenden Aussagen revidierten oder beschönigten, so die Senatsvorsitzende.

Viele Kontakte zum Attentäter von Wien

Nachweislich gab es jedenfalls über Facebook 333 Kontakte vom Angeklagten zu dem Attentäter von Wien. Mit viereinhalb Jahren lag die Strafe bei einem Rahmen von bis zu zehn Jahren beinahe in der Mitte. Erschwerend wirkten sich unter anderem die mehrfachen Vorstrafen aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der erste Prozesstag fand heuer im Jänner statt – mehr dazu in Terror-Prozess: Belastungszeuge untergetaucht.