Kinder und Betreuerin
Kzenon – stock.adobe.com
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politik

Kritik: Anspruch auf Betreuung erst ab drei Jahren

Der Landesverband der privaten Kindergruppen kritisiert den Entwurf für das neue Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Die Landesregierung habe nicht auf jene gehört, die täglich mit Kindern arbeiten. Ein- und zweijährige Kinder hätten weiter keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

Die privaten Kindergruppen stört es gewaltig, dass die Gemeinden erst für einen Platz sorgen müssen, wenn das Kind drei Jahre alt ist. Zweijährige seien frühestens ab 2025 dran, das habe nichts mit Chancengleichheit zu tun, kritisiert Bea Madlener-Tonetti, Vorsitzende des Landesverbandes für selbstorganisierte Spiel- und Kindergruppen. „Das ist zu spät, weil wir heute schon sehen, wie viele Zweijährige eine Betreuung benötigen.“ Einjährige werden im Entwurf gar nicht erwähnt und wer nicht berufstätig sei, habe überhaupt schlechte Chancen, einen Betreuungsplatz zu bekommen, sagt Madlener-Tonetti.

Gruppengröße wird per Verordnung geregelt

Die Verbands-Vorsitzende kann auch nicht verstehen, dass die Größe der Gruppen nicht im Gesetz, sondern per Verordnung geregelt werden soll. Wenn zu wenig Personal da sei, könnten also sehr schnell größere Gruppen entstehen. Die privaten Kindergruppen sind auch nach wie vor auf das Wohlwollen der Gemeinden angewiesen, dass diese einen Teil des Personals bezahlen. Hier hätten sich die privaten Kindergruppen gewünscht, dass das Land gesetzlich eingreift.