Lindauer Bundespolizisten stoppten am Samstagabend am Autobahn-Grenzübergang den tunesischen Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Mietwagens. Laut Bundespolizei führte der 44-Jährige Lenker lediglich seine gültigen französischen Dokumente – Aufenthaltstitel und Führerschein – mit sich. Seinen Reisepass hatte der in der Nähe von Paris wohnhafte Fahrzeuglenker angeblich daheim gelassen.
Mitfahrer hatten nur österreichische Asylkarten
Im Auto befanden sich außerdem noch vier tunesische Landsleute im Alter zwischen 22 und 26 Jahren, so die Bundespolizei. Die Mitfahrer konnten lediglich österreichische Asylkarten vorweisen, die jedoch nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigen. Bei der Kontrolle entdeckten die Polizisten noch zwei weitere Männer im Kofferraum.
Mit Kissen im Kofferraum
Die 28 beziehungsweise 37 Jahre alten Männer lagen mit Kissen und Proviant im Kofferraum. Bei dem Pkw handelte es sich zwar um einen Siebensitzer, jedoch befanden sich die zwei Männer ungesichert auf den zusammengeklappten Rücksitzen. Auch diese beiden tunesischen Staatsangehörigen waren lediglich im Besitz österreichischer Asylkarten.
500 Euro pro Person versprochen
Nach Angaben des Lenkers wollte die Reisgruppe nach Frankreich. Für die Mitnahme von Bregenz nach Paris seien dem arbeitslosen 44-Jährigen von einem Freund 500 Euro pro Person versprochen worden, so die Polizei.
Fahrer wird als Schleuser angezeigt
Die Bundespolizisten zeigten alle sieben Insassen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Der Fahrer muss sich außerdem wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Die Smartphones des Fahrers sowie des 37-jährigen Insassen, welche die Fahrt untereinander abgesprochen hatten, wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten sichergestellt.
In Österreich als Asylwerber registriert
Die in Österreich als Asylbewerber registrierten Migranten wurden an das „AnKER-Zentrum“ Augsburg weitergeleitet. Die Beamten führten den mutmaßlichen Schleuserfahrer am Sonntagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor und lieferten den Beschuldigten anschließend zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.