Sabine Scheffknecht
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
APA/DIETMAR STIPLOVSEK
Politik

Misstrauensantrag gegen Wallner ist fix

Die Opposition hat am Montag nun offiziell einen Misstrauensantrag gegen Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) eingebracht. Unterschrieben haben den Antrag alle elf Abgeordneten der drei Oppositionsparteien FPÖ, SPÖ und NEOS.

Eigentlich wollten die Oppositionsparteien den Misstrauensantrag bereits beim Sonderlandtag am Montag einbringen. Es wurde aber eine Frist verpasst, nun steht der Misstrauensantrag bei der nächsten Landtagssitzung am 11. Mai auf der Tagesordnung.

Der Antrag lautet: „Der Vorarlberger Landtag entzieht Landeshauptmann Mag. Markus Wallner gemäß Art. 71 Abs. 3 der Vorarlberger Landesverfassung durch ausdrückliche Entschließung das Vertrauen.“ Würde der Misstrauensantrag durchgehen, müsste Landeshauptmann Markus Wallner den Hut nehmen.

Hälfte der Abgeordneten muss zustimmen

Bei einem Misstrauensantrag muss mehr als die Hälfte der Abgeordneten dem Antrag zustimmen, damit er angenommen wird. Damit überhaupt abgestimmt werden kann, müssen mindestens 18 Landtagsabgeordnete anwesend sein.

Ein Rechenbeispiel

Die ÖVP hält 17 der 36 Abgeordneten im Landtag. Wenn man davon ausgeht, dass sie sich alle hinter Landeshauptmann Wallner stellen, braucht die ÖVP eine weitere Stimme, die gegen den Antrag stimmt. Thomas Hopfner, ehemaliger SPÖ Klubchef, jetzt aber fraktionslos, könnte diese eine Stimme sein, denn er sagte gegenüber dem ORF Vorarlberg, dass er gegen den Antrag stimmen würde. Das heißt, auch wenn sich die Grünen als Regierungspartner davon überzeugen lassen würden, Wallner das Misstrauen auszusprechen, wäre der Antrag nicht erfolgreich. Bei einem erfolgreichen Misstrauensantrag wäre Wallner seine Funktion als Landeshauptmann los.

Wallner wehrte sich gegen Vorwürfe

Beim Sonderlandtag am Montag wehrte sich Landeshauptmann Markus Wallner gegen die Vorwürfe gegen seine Person. „Als ob ich Buchhalter der Nation wäre“, sagte er am Rednerpult. Wallner ließ sich von den gesammelten Rücktrittsforderungen der Opposition nicht beirren. Stattdessen brachte er seinen Ärger zum Ausdruck: Die gesamte Republik und die gesamte Medienlandschaft habe Einblick in den Steuerakt, alles und jedes werde öffentlich zerrissen. Aber das sei eben das politische Geschäft. Zudem wandte er sich direkt an die Opposition: „Sie machen mich in der Öffentlichkeit für jede einzelne Buchung des Wirtschaftsbundes verantwortlich. Als ob ich Buchhalter der Nation wäre.“

Sondersitzung zur Wirtschaftsbund-Affäre

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) ist in der Sondersitzung des Vorarlberger Landtags zur Wirtschaftsbund-Affäre den Rücktrittsforderungen der Opposition nicht nachgekommen. Die Vorwürfe gegen seine Person wies er vehement zurück. „Als ob ich Buchführer der Nation wäre“, sagte er am Rednerpult. FPÖ, SPÖ und NEOS sprachen zuvor von skandalösen Vorgängen.

Zweites Misstrauensvotum gegen Vorarlberger Landeschef

Markus Wallner (ÖVP) ist erst der zweite Landeshauptmann, der sich im Vorarlberger Landtag einem Misstrauensvotum stellen wird. Im Mai 1992 brachte die SPÖ einen Misstrauensantrag gegen den damaligen Landeshauptmann Martin Purtscher (ÖVP) ein, Hintergrund war eine Freunderlwirtschaft-Affäre in der Landesverwaltung. Der Antrag wurde von ÖVP und FPÖ abgelehnt. Dass dieses Mal Wallner das Vertrauen entzogen wird, gilt dank der schwarz-grünen Mehrheit als unwahrscheinlich.

Misstrauensantrag gegen Purtscher

Der Misstrauensantrag gegen Purtscher erfolgte 1992 im Zuge eines teilweise öffentlich und gerichtlich ausgetragenen Konflikts zwischen dem damaligen Dornbirner Bezirkshauptmann und einer Amtsärztin. Der Bezirkshauptmann wurde in einem Ehrenbeleidigungsprozess verurteilt, woraufhin die SPÖ seinen Rücktritt und eine „Demokratisierung der Bezirksverwaltungsbehörden“ forderte. Purtscher lehnte eine Untersuchungskommission ab und wollte es bei einer Rüge belassen, berief den Beamten dann aber doch ab, als das Landesgericht Feldkirch Voruntersuchungen wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses einleitete. Der Bezirkshauptmann hatte zur Unterstützung seiner Behauptung, die Amtsärztin habe mangelhafte amtsärztliche Gutachten erstellt, Amtsakten vorgelegt. Nur die SPÖ-Mandatare votierten für den ersten Misstrauensantrag gegen einen Vorarlberger Landeshauptmann. Volkspartei, Freiheitliche und die beiden Abgeordneten der Grünen Alternative waren dagegen.

Einen weiteren Versuch eines Misstrauensantrags gegen Purtscher „wegen Unfähigkeit, die Probleme des Landes zu lösen“ wagte im Juni 1989 Herbert Thalhammer, Abgeordneter der Alternativen Liste. Zur Einbringung bzw. Behandlung im Landtag fehlten ihm allerdings die nötigen Unterschriften anderer Mandatare.

Misstrauensanträge haben im Vorarlberger Landtag Seltenheitswert. Den ersten überstand im Juli 1983 ÖVP-Wirtschaftslandesrat Elmar Rümmele nach einem wenig schmeichelhaften Rechnungshofbericht. Die SPÖ hielt ihn für überfordert und warf ihm einen überbordenden Straßenbau sowie ein gestörtes Verhältnis zu Umweltschützern und Gemeinden vor. ÖVP und FPÖ hielten Rümmele aber im Amt. Im Jänner 1996 wollte die SPÖ zudem dem damaligen FPÖ-Landesrat Hubert Gorbach das Vertrauen entziehen, sie machten ihm eine mangelnde Distanzierung nach der Rede von Jörg Haider vor SS-Veteranen in Krumpendorf zum Vorwurf. Die Grünen stimmten mit, ÖVP und FPÖ dagegen. Einem Misstrauensvotum stellen musste sich im Juli 2008 auch die damalige Sozial-Landesrätin Greti Schmid (ÖVP). Anlass des gestörten Vertrauens von SPÖ und Grünen war ein Bericht des Landesrechnungshofes über die Situation in den Pflegeheimen. Die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ stimmten geschlossen gegen den Antrag.