Pro Reparaturbon stehen 200 Euro zur Verfügung. Mindestens die Hälfe der Kosten müssen Gutschein-Einlösende aber trotzdem übernehmen. Ein Beispiel: Die Staubsauger-Reparatur kostet 100 Euro, dann muss für die Reparatur nur noch 50 Euro bezahlt werden.
Bei Reparaturkosten von 400 Euro würde man die maximale Fördersumme von 200 Euro erhalten und müsste dann die Differenz von 200 bezahlen. Nach einer Reparatur können die Kunden sofort einen neuen Bon für ein weiteres Gerät auf www.reparaturbonus.at beantragen und digital oder ausgedruckt innerhalb von drei Wochen einlösen.
Für fast alle Elektrogeräte im Haushalt
Gefördert werden Reparaturen von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in Privathaushalten in Verwendung sind, also solche mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen – wie zum Beispiel Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Haarföhne, Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen, Smartphones, Notebooks, E-Bikes, Blutdruckmessgeräte, aber auch Bohrmaschinen und Hochdruckreiniger.
Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile wie ein defektes Rad eines Staubsaugers fallen unter den Reparaturbonus. Nicht gefördert werden allerdings beispielsweise Gasherde, Benzinrasenmäher oder Notstromaggregate.
Nur bei teilnehmenden Betrieben
Privatpersonen können den Reparaturbon für Kostenvoranschläge oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten bei jenen Partnerbetrieben einlösen, die an der Förderungsaktion teilnehmen.