Ältere Frau greift zum Telefon
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Chronik

„Falsche Polizisten“ erkundigen sich über Vermögen

Die Polizei verzeichnet im Großraum Bregenz und Dornbirn derzeit vermehrt Anrufe sogenannter „falscher Polizisten“. Die Trickbetrüger geben sich demnach am Telefon als Polizisten oder Kriminalbeamte aus.

Im Verlauf des Telefonats werde dem Opfer erzählt, dass in der Nachbarschaft Einbrüche stattgefunden hätten und nunmehr alle Wertgegenstände gesichert werden sollten, informierte die Polizei am Donnerstag. Auf diese Weise erlangten die Betrüger Kenntnis darüber, wie viel Barvermögen oder Wertgegenstände die Opfer hätten. Mit dieser Masche versuchten Täter immer wieder, den Opfern durch geschickte Gesprächsführung hohe Bargeldbeträge oder Wertgegenstände zu entlocken, warnt die Polizei.

Sicherheitshinweise der Polizei

  • Dubiose Telefonate sofort beenden.
  • Geben Sie am Telefon keine Bankdaten oder Vermögensverhältnisse preis.
  • Rufen Sie die Polizei auf der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
  • Sprechen Sie mit Angehörigen über das Telefonat.
  • Die Polizei wird am Telefon nie die Ausfolgung von Geld/Schmuck verlangen.

Polizei: Dubiose Telefonate sofort beenden

Die Polizei empfiehlt, dubiose Telefonate sofort zu beenden. Grundsätzlich sollten am Telefon niemals Bankdaten oder Vermögensverhältnisse preisgegeben werden. Die Polizei hole auch keinen Schmuck oder andere Wertgegenstände ab. Verdächtige Wahrnehmungen können bei jeder Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden.

Zahlreiche Fälle auch im Kanton St. Gallen

Auch im benachbarten Schweizer Kanton sind derzeit „falsche Polizisten“ aktiv, wie die dortige Kantonspolizei am Donnerstag mitteilte. Betrüger hätten auf diese Weise seit Jänner rund 90.000 Franken erbeutet, der Kantonspolizei wurden über 200 verdächtige Telefonate gemeldet.

Auch die Masche der sogenannten „Schock-Anrufe“ werde wieder angewendet, so die Kantonspolizei. Demnach meldeten Unbekannte ihren Opfern einen angeblichen Verkehrsunfall eines Familienangehörigen im Ausland. Das Opfer solle für die Freilassung des angeblichen Unfallverursachers eine Kaution bezahlen.