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Chronik

Obduktion nach Tötungsdelikt in Schwarzach

Nach dem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Schwarzach wird heute die Leiche des 35-jährigen Mannes obduziert. Der Mann wurde nach dem derzeitigen Ermittlungsstand von seiner Frau am Dienstagabend mit einem Küchenmesser tödlich verletzt.

Die 37-jährige Frau hat laut Polizei gestanden, am späten Dienstagabend ihren Ehemann mit einem Messerstich in die Brust getötet zu haben. Sie ist sechsfache Mutter, die Kinder werden professionell betreut – mehr dazu in: 37-Jährige soll Ehemann erstochen haben.

Die Leiche des Mannes wird heute im gerichtsmedizinischen Institut in Innsbruck obduziert. Die Obduktion soll ergeben, mit wie vielen Messerstichen der Mann verletzt wurde. Derzeit gehen die Ermittler von einem tödlichen Stich in die Brust aus.

Toxikologisches Gutachten wird erstellt

Das Motiv für die Tat ist weiter unklar. Vor der Tat dürfte es laut Polizei zu einem verbalen Streit zwischen den Ehepartnern gekommen sein. Ob die Beteiligten alkoholisiert waren, soll ein toxikologisches Gutachten in den nächsten Tagen klären.

Auch ob eines oder mehrere der Kinder die Tat beobachtet haben, ist noch nicht bekannt. Die Frau wies laut Polizei eines der sechs Kinder an, die Rettung anzurufen. Das Kind gab am Telefon an, dass es sich um eine Stichverletzung handle. Die Kinder werden vom Kriseninterventionsteam betreut und befragt, sobald es die Situation zulässt.

„Vorsätzliches Tötungsdelikt“

Das Landeskriminalamt ermittelt in einem „vorsätzlichen Tötungsdelikt“, wie es am Mittwoch hieß. Das bedeutet, dass von Mord oder Totschlag ausgegangen wird – also, dass angenommen wird, dass die Frau ihren Mann töten wollte oder sie sich zumindest bewusst gewesen sein soll, dass der Stich in die Brust den Mann töten könnte. Mord und Totschlag sind die einzigen beiden vorsätzlichen Tötungsdelikte im österreichischen Strafrecht.

Das Delikt Totschlag unterscheidet sich vom Delikt Mord darin, dass die Tat aufgrund einer Gemütsbewegung geschehen ist – wie beispielsweise Wut oder Zorn. Die beiden Delikte unterscheiden sich auch im Strafrahmen. Für Mord kann bis zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verhängt werden, bei Totschlag ist die Höchststrafe zehn Jahre Haft. Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, welches Delikt sie anklagt.