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Chronik

Razzien gegen Rechtsextreme in Vorarlberg

Im Rahmen einer österreichweiten Polizei-Aktion gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität sind auch in Vorarlberg zwei Razzien durchgeführt worden. Bei den beiden Beschuldigten sind Wohnungen sowie Handys und andere Datenträger untersucht worden.

Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften gingen am Donnerstag in einer konzertierten Aktion in sechs Bundesländern, darunter auch Vorarlberg, gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus vor. Es sei insgesamt gegen dreizehn Zielpersonen wegen Straftaten der Verhetzung und sowie Straftaten nach dem NS-Verbotsgesetz eingeschritten worden, hieß es in einer Pressemitteilung. Europaweit sei unter Koordination von Europol gleichzeitig in elf weiteren Ländern gegen „Hate Crime“-Delikte vorgegangen worden.

Bei den Beschuldigten – je vier aus Wien und Niederösterreich, zwei aus Vorarlberg und je eine Person aus dem Burgenland, Salzburg und Oberösterreich – wurden bei zwölf Hausdurchsuchungen und einer freiwilligen Nachschau Mobiltelefone, Datenträger und Gegenstände sichergestellt, die mit den vorgeworfenen Straftaten in Verbindung stehen.

Vorwurf: Wiederbetätigung über Social Media

Hass-Delikte können sowohl bei Polizeidienststellen oder den Staatsanwaltschaften angezeigt werden. Zudem ist die Meldestelle „NS-Wiederbetätigung“ eingerichtet, bei der unter der E-Mail-Adresse ns-meldestelle@dsn.gv.at Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten angezeigt werden können.

Zwölf Beschuldigten wird vorgeworfen, sich im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt oder den Holocaust verharmlost zu haben, in einem Fall war der Verdacht der Verhetzung Grund des Einschreitens. Die Tatorte der Straftaten waren laut Innenministerium allesamt im virtuellen Raum, darunter WhatsApp, Facebook und Telegram. Die Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Datenträger sowie von Schriftstücken und Propagandamaterial werde noch längere Zeit in Anspruch nehmen, hieß es.

„Das entschlossene Vorgehen gegen jede Form von Rechtsextremismus ist nicht nur Teil unserer historischen Verantwortung, sondern vor allem zentraler Ermittlungsauftrag der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst und der Landesämter“, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) anlässlich des Einsatzes. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie und ihre Auswirkungen hätten zu einer Veränderung an den radikalen Rändern der Gesellschaft geführt. Justizministerin Alma Zadic sprach von einem „wirksamen Schlag gegen das rechtsextreme Milieu in Österreich“.

„Hate Crime“-Delikte

„Hate Crime“-Delikte können beispielsweise durch verbale oder schriftliche Beleidigungen, antisemitische, rassistische, homophobe, sexistische oder menschenfeindliche Äußerungen, durch Drohungen oder Nötigungen begangen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Straftaten im virtuellen oder realen Leben stattfinden. In beiden Fällen sind die Taten im selben Ausmaß strafbar.