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GEORG HOCHMUTH
GEORG HOCHMUTH
Coronavirus

CoV-Test-Angebot wird deutlich reduziert

Ab Freitag soll das Coronavirus-Test-Angebot deutlich reduziert werden. Pro Person und Monat sollen dann nur noch fünf PCR- und fünf Antigen-Wohnzimmertests gratis sein. Dazu gibt es allerdings etliche Ausnahmen, wie die entsprechende Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zeigt.

Mit der die Details regelnden, ziemlich schlanken und der APA vorliegenden Verordnung kommt nun vor deren Inkrafttreten mehr Licht in die Limitierung der Tests auf fünf Stück pro Monat und Person. Sie zeigt, dass in sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kindergärten weiter unbeschränkt gratis getestet werden kann. Ansonsten gibt es monatlich fünf PCR- und fünf Antigen-Tests, allerdings können weitere bereits jetzt beschaffte Tests im April zusätzlich verwendet werden.

Ausnahmen in einigen Bereichen

Konkret legt die Verordnung vor allem fest, in welchen Bereichen weiter ohne Einschränkungen kostenlos getestet werden kann. Es sind dies zunächst Pflegeeinrichtungen, wobei neben Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Personal auch Besucherinnen und Besucher gratis der Test ermöglicht wird. Gleiches gilt für Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäuser. Von der Einschränkung ausgenommen sind auch 24-Stunden-Pfleger und -Pflegerinnen und persönliche Assistentinnen und Assistenten von Behinderten.

In Kindergärten können weiter Personal und Kinder ohne Kontingentierung getestet werden. Für die Schulen ist das Bildungsministerium zuständig. Eine ähnliche Regel wie in Kindergärten wird es für Flüchtlingseinrichtungen geben. Schließlich sind auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rettungsdiensten unter die Ausnahmen gekommen – mehr dazu in ORF.at.

PCR-Gurgel-Selbsttests in Vorarlberg

Für die PCR-Gurgel-Selbsttests ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Über die Online-Plattform können künftig pro Person und Monat fünf PCR-Testungen eingespielt bzw. Testabläufe gestartet werden.

Ausgenommen davon sind unter anderem Personen in vulnerablen Settings und deren Kontakte, die sich aufgrund dessen öfters testen lassen müssen. Diese können über das Gurgeltest-Angebot hinaus auch PCR-Screening-Tests in den Apotheken abnehmen lassen. Behördlich angeordnete PCR-Testungen werden weiterhin in den fünf Landesteststraßen in Bezau, Dornbirn, Feldkirch, Hirschegg und Nüziders durchgeführt.

Änderung bei Abgabezeiten

Eine Änderung gibt es auch bei den Abgabezeiten der PCR-Gurgel-Selbsttests. Ab April werden die Einwurfboxen in allen 172 Annahme- und Abgabestellen um 9.00 Uhr geleert. Wenn die Testprobe, d.h. die Spüllösung nach dem Gurgeln, bis 9.00 Uhr in einer der Abgabestellen in der eigens dafür bereitgestellten Einwurfbox zurückgegeben wird, soll bis 9.00 Uhr des Folgetages ein Testergebnis vorliegen. Zusätzlich zu den bereits bestehenden 172 Annahme- und Abgabestellen können die PCR-Gurgel-Selbsttests von Montag bis Sonntag in den fünf Landesteststraßen eingeworfen werden.

Auch das Angebot an kostenlosen Antigen-Schnelltests wird auf fünf Stück pro Monat beschränkt. Ab Montag, 11. April, können in Österreich wohnhafte Personen mit E-Card und Sozialversicherungsnummer diese Tests über die Apotheken beziehen. Ebenso sind dort QR-Codes erhältlich, um die Wohnzimmertests auf der Landes-Plattform zu registrieren.