Besonders fiel bei diesem „Mystery Shopping“ auf, dass die derzeit im Trend liegenden Nikotin-Beutel, die man unter die Lippe schiebt, auffallend sorglos an Minderjährige verkauft wurden. Andreas Prenn, Leiter der Suchtprävention Supro, hat zwei Erklärungen dafür: „Einerseits ist es eine Frage der Sensibilisierung, andererseits haben wir in der Gesetzgebung ein massives Problem.“
Tabakbeutelchen nicht präzise erfasst
Bei der Gesetzgebung, auch im Jugendschutzgesetz, würde es „Tabakprodukte und ähnliche Erzeugnisse“ heißen, so Prenn. Diese Oraltabake seien normalerweise Pflanzenfasern in einem Beutelchen, die mit Nikotin bedampft sind und die seien, wenn man es ganz genau nehmen möchte, nicht wirklich durch die Gesetzgebung gedeckt, erklärt Prenn. Das sei ein großes Problem. Prenn würde sich wünschen, dass der Bund oder auch das Land bei der Jugendschutz-Gesetzgebung nachschärft.
Verwarnung durch Jugendanwaltschaft
Jene Betriebe, die den Minderjährigen bei den Testkäufen Schnaps und Tabak verkauft haben, werden von der Jugendanwaltschaft zunächst verwarnt. Erst bei Wiederholung werden sie angezeigt – bei sechs Händlern war das im vergangenen Jahr der Fall, sagt Andreas Prenn.