Eine FFP-2 Maske liegt auf einem Tisch.
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Coronavirus

Neue Regeln zu Maske und Quarantäne

Die neue CoV-Verordnung des Gesundheitsministeriums ist da: Die Maskenpflicht in Innenräumen wird großteils wiedereingeführt, in der Nachtgastro und bei größeren Events gilt alternativ die 3-G-Regel. Die Quarantänebestimmungen werden gelockert.

Die Verordnung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt vorerst bis 16. April. Die Maske muss an öffentlichen Orten (indoor), in Verkehrsmitteln, im Handel, bei körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, in Sportstätten (außer bei der Sportausübung), bei der Arbeit, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen getragen werden. In der Gastronomie kann die Maske auf dem Platz abgenommen werden.

In den vergangenen Tagen war die 3-G-Regel als Alternative zur Maskenpflicht im Gespräch. Sie kommt, allerdings stark eingeschränkt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen und ohne fixe Sitzplatzzuteilung können die Veranstalter zwischen Maskenpflicht und 3-G-Regel wählen. Auch in der Nachtgastronomie wird es diese Wahlmöglichkeit geben.

Neue Quarantänebestimmungen

Lockerungen gibt es bei den Quarantäneregeln. Erkrankte mit schwerem Verlauf können sich frühestens zehn Tage nach Beginn der Symptome freitesten (mit einem negativen PCR-Test oder einem positiven Test mit einem Ct-Wert von 30 oder höher), wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind.

Betroffene mit leichtem Verlauf können sich nach fünf Tagen freitesten, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind und der PCR-Test negativ ausfällt oder der Ct-Wert bei 30 oder darüber liegt.

Isolationsende auch ohne negativen Test

Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, ohne Test aus der Quarantäne entlassen zu werden. Das gilt, wenn Erkrankte seit 48 Stunden symptomfrei sind und fünf weitere Tage eine „Verkehrsbeschränkung“ in Kauf nehmen. Konkret heißt das, dass sie beim Kontakt mit anderen Maske tragen müssen. Außerdem ist ihnen der Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen, Gastronomie, Fitnessstudios und Großveranstaltungen untersagt. Handelt es sich bei den genannten Orten um den Arbeitsort, so kann dieser dennoch aufgesucht werden – Voraussetzung ist dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske.

Aus den fünf Tagen der „Verkehrsbeschränkung“ ist ebenfalls ein Freitesten möglich: Dazu ist ein negativer PCR-Test oder ein positiver Test mit einem Ct-Wert größer oder gleich 30 notwendig.

Rauch: „War Zeit zu handeln“

„Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist nach wie vor extrem hoch. Die Belastung der Spitäler wird nach den heute neu veröffentlichten Prognosen in den nächsten Tagen weiter steigen. Diese Entwicklung hat sich bereits in der vergangenen Woche abgezeichnet, deshalb war es Zeit zu handeln“, erklärte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA – mehr dazu in ORF.at.