Austria Lustenau Stadion Reichshofstadion
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Austria Lustenau erhält Stadionzulassung für Bundesliga

Der Senat 3 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat dem SC Austria Lustenau am Mittwoch die Stadionzulassung für das Reichshofstadion erteilt. Damit ist die Heimstätte der Lustenauer für Bewerbsspiele der Admiral Bundesliga zugelassen.

Voraussetzung für die Stadionzulassung war die Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung, wodurch gewisse A-Kriterien gemäß Stadionbestimmungen – darunter die Flutlicht-Leuchtstärke – um 20 Prozent unterschritten werden dürfen.

Um derartige Ausnahmegenehmigungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Stadionneubau nachgewiesen werden. Laut den Bestimmungen müssen dazu Unterlagen zu vorliegenden öffentlich-rechtlichen Bewilligungen, der ausreichenden Finanzierung, dem Zeitplan sowie der Beauftragung der Planungsleistung vorgelegt werden. Im Zuge der nächsten Lizenzierung sind insbesondere Nachweise über den Fortschritt des Bauvorhabens in Verbindung mit der Beauftragung der jeweiligen Projektabschnitte sowie der laufenden Finanzierung erforderlich.

„Zulassung des Flutlichts hat Nervenstärke gebraucht“

„Wir sind froh, dass uns die Bundesliga die Zulassung erteilt hat. Alle Beteiligten haben in den letzten Wochen sehr intensiv gearbeitet und viel Zeit investiert. Dafür wurden wir nun belohnt“, erklärt Vorstandssprecher Bernd Bösch. Speziell die Zulassung des Flutlichts habe Zeit und Nervenstärke gebraucht. Waren doch mehrere Adaptionen und Lichtmessungen notwendig. „Nach dem wir die infrastrukturelle Hürde genommen haben, gilt es jetzt sportlich nachzuziehen. Die Mannschaft ist jetzt gefordert und wird alles in Waagschale werfen“, so Bösch abschließend.

Die Austria ist weiterhin dazu verpflichtet, die Österreichische Bundesliga regelmäßig über den Fortschritt des Stadionneubaus zu informieren. Es wurde von der Austria ein Zeitplan erstellt, der für die Bundesliga als Grundlage dient, um die Entwicklung und Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zu evaluieren.

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Keine Ausnahmen mehr ab 1. Juli 2024

Ab 1. Juli 2024 sind solche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr möglich. So werden ab 1. Juli 2023 keine abweichenden Spielfeldmaße mehr möglich sein, ein Jahr später wird die Unterschreitungsmöglichkeit bei der Flutlicht-Leuchtstärke gestrichen, ebenfalls ab 1. Juli 2024 gibt es keine Möglichkeit mehr, die Mindestkapazität bzw. die gedeckten Plätze zu unterschreiten. Ab diesem Zeitpunkt gibt es auch im Falle eines Stadionneubaus keine Ausnahmegenehmigungen mehr – reicht die eigene Stadioninfrastruktur nicht aus, muss dann in ein Ausweichstadion übersiedelt werden.

Damit wird nach Ablauf der Ausnahmegenehmigungen an alle Klubs dieselbe Anforderung an die bestehende Stadioninfrastruktur gestellt und Klubs mit aktuellen Stadionprojekten die Möglichkeit gegeben, in den nächsten zwei Jahren die vorhersehbaren Mindestanforderungen zu erfüllen.