Eine Maklerin und ein Kunde in einer leeren Wohnung
ORF
ORF
Politik

„Bestellerprinzip“ bei Maklerprovisionen

Die Bundesregierung hat am Dienstag eine Gesetzesänderung präsentiert, mit der bei Maklerprovisionen ein Bestellerprinzip eingeführt werden soll. Geplant ist, dass nur noch jene Person das Honorar zahlen muss, die den Makler beauftragt hat. Geht es nach der Regierung, sollen damit vor allem Mieter entlastet werden.

Die Vorarlberger Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli von den Grünen untermauert die Entlastung der Mieter mit Zahlen. Jährlich sollen in Österreich 80 Millionen Euro Maklerprovision fließen, sagt sie. 75 Prozent davon, also 60 Millionen, bezahlen Mieter. Das dürfte nun Großteils wegfallen. Ambros Hiller, der die Makler in der Vorarlberger Wirtschaftskammer vertritt, kennt diese Berechnung aber nicht.

Auch Mieter, die sich auf ein Wohnungsinserat melden, gelten nicht als Besteller. Tomaselli spricht vom Erstbestellerprinzip. Hat der Wohnungseigentümer schon einmal einen Makler beauftragt, die Wohnung zu inserieren, zahlt der Mieter keine Provision mehr. Auch wenn er sich dann beim Makler meldet und der ihm diese Wohnung vorschlägt.

Befürchtung: Mehr private Verträge und höhere Mieten

Schon jetzt ist es schwierig, Makler zu finden, die sich der Vermietung widmen, erzählt man in der Branche. Ambros Hiller glaubt, dass es nun noch weniger werden. Ein Makler sei ein Dienstleister und eine Dienstleistung koste eben etwas.

Sollten diese Kosten nun komplett beim Vermieter landen, befürchtet Hiller, dass die Mieten noch einmal teurer werden. Das ist gerade in Vorarlberg ein Problem. Mit durchschnittlich 9,8 Euro pro Quadratmeter sind die Mieten im Bundesländervergleich nach Salzburg am zweithöchsten. Sollten Vermieter die Provision nicht bezahlen, könnte es auch mehr private Verträge ohne Makler geben und dann fehle die Rechtssicherheit, meint Hiller.

Vorteil für Geringverdiener, Lehrlinge und Studenten

Die Politik erhofft sich durch die Gesetzesänderung vor allem Entlastung für Geringverdiener. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm von der ÖVP sieht den Vorteil bei Studenten und Lehrlingen. Die Idee ist nicht neu, schon Arbeiterkammer und SPÖ haben das Bestellerprinzip mehrfach gefordert. Auch die FPÖ befürwortet den Vorschlag. Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten.