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Pixabay/elkimellito
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Politik

Kinderbetreuung soll neu geregelt werden

Die Kinderbetreuung im Land könnte bald neu geregelt werden. Ein schon länger geplantes Gesetz steht nun endlich vor dem Abschluss. Unter anderem soll die Betreuungsquote erhöht werden. Diskussion gab es zwischen Land und Gemeinden wegen des Versorgungsauftrages.

Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist schon seit 2018 geplant. Bereits im Herbst des Vorjahres hätte es schon fertig sein sollen. Nun könnte es tatsächlich bald soweit sein, wie Landesstatthalterin Barbara-Schöbi-Fink sagt (ÖVP).

Land will Betreuungsquote erhöhen

108 Kinder unter einem Jahr befinden sich in Vorarlberg derzeit in einer Betreuungseinrichtung. Das sind 2,5 Prozent. Bei einjährigen Kindern steigt die Quote bereits auf 28,9 Prozent. Und ab drei ist es schon fast jedes Vorarlberger Kind. Geht es nach dem Landtag, soll die Betreuungsquote erhöht werden. Die Parteien beauftragten die Landesregierung bereits 2018 damit, ein neues Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz zu erstellen. Im Herbst hätte es fertig sein sollen, allerdings dauern die Verhandlungen länger. Nun könnte es tatsächlich bald soweit sein.

Betreuungsquoten:
Nulljährige: 108 Kinder (2,5 Prozent)
Einjährige: 1238 Kinder (28,9 Prozent)
Zweijährige: 2798 Kinder (64,1 Prozent)
Dreijährige: 4103 Kinder (91,7 Prozent)
Vierjährige: 4387 Kinder (100 Prozent)
Fünfjährige: 4331 Kinder (99,5 Prozent)

Kritik kommt von NEOS

Kritik der Opposition gibt es schon jetzt. NEOS will in einer Anfrage an Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) wissen, was sich die Landesregierung durch das neue Gesetz erwartet. Nun ist die Antwort da. Die Statthalterin rechnet vor, dass zum Beispiel bei den Dreijährigen 370 zusätzliche Plätze geschaffen werden müssen. Bei den Vier- und Fünfjährigen liegt die Betreuungsquote schon jetzt bei 100 Prozent, da wird sich nichts ändern. Dennoch erwartet die Landesregierung Mehrkosten für Personal von 23 Millionen Euro jährlich, die auf Land und Gemeinden zukommen. Außerdem müssen 45 Millionen Euro in die Infrastruktur gesteckt werden. Wieviel Personal benötigt wird, schreibt Schöbi-Fink nicht.

Anders bei den Gruppen: Sie geht davon aus, dass insgesamt 225 neu Gruppen für Kinder benötigt werden. Allerdings habe das nicht nur mit dem Gesetz zu tun. Die Entwicklung habe sich bereits über die letzten Jahre abgezeichnet und werde durch den Versorgungsauftrag nur beschleunigt. Im Gespräch mit dem ORF Vorarlberg ergänzt sie: „Die Betreuungsplätze steigen schon jetzt, weil der Bedarf steigt. Im Prinzip ist es egal, ob wir ein Gesetz beschließen. Der Ausbau geht nicht erst dann los. Aber natürlich erwarten wir uns insgesamt einen Schub.“ Dieser Punkt ärgert NEOS-Mandatar Johannes Gasser: „Besonders ambitioniert ist das nicht.“

Anspruch auf Betreuungsplatz „nicht einklagbar“

Die größte Diskussion zwischen Land und Gemeinden betraf den Versorgungsauftrag. Hinter diesem sperrigen Wort befürchteten die Gemeinden einen Rechtsanspruch. Soll heißen: Eltern könnten bei der Gemeinde einen Betreuungsplatz einklagen. Das ist nun vom Tisch. Zwar müssen die Gemeinden gesetzlich für die Versorgung sorgen, allerdings ist der Anspruch nicht einklagbar. Nachdem Schöbi-Fink nun sagt, dass der Ausbau auch ohne neues Gesetz geschehen wäre, versteht Gasser die Angst vor dem Versorgungsauftrag nicht. „Die ÖVP bremst offenbar nicht, weil die Gemeinden Angst haben, dass sie viel machen müssen. Sondern wohl deshalb, weil sie die Gesellschaft zurückhalten möchte.“

Stufenweise Einführung des Versorgungsauftrags

Der Versorgungsauftrag soll stufenweise eingeführt werden. Zunächst für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, und zwar zwischen sieben und 17.30 Uhr. In der Gruppe befindet sich schon jetzt so gut wie jedes Kind in Betreuung. Anschließend wird für Schüler der Versorgungsauftrag eingeführt. Und zwar zwischen 8.00 und 16.00 Uhr. Dann sind erst die Zwei- und Dreijährigen dann. Und zwar für fünf Stunden pro Tag. Gasser kritisiert: „Man müsste auch in den zeitlichen Ausbau gehen. Gerade bei Schülern wäre ein größerer zeitlicher Umfang sinnvoll. Auch bei Kleinkindern fragte ich mich: was bringen fünf Stunden, bei denen ich nicht einmal weiß, wann die sind?“ Damit fehle den Vorarlberger Familien Planungssicherheit für den Wiedereinstieg.

Der Vorschlag ist noch nicht fix. Inhaltlich möchte sich die Statthalterin noch nicht dazu äußern. „Ich möchte der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen.“ Kommende Woche trifft sich diese Gruppe, um den neuen Gesetzestext zu diskutieren. Schöbi-Fink hofft, dass die Runde Großteils zustimmt und höchstens noch kleine Änderungen notwendig sind. Dann könne das Gesetz rasch in Begutachtung und am 1. Jänner 2023 in Kraft treten. Ab Herbst 2023 gilt dann: Jedem Kind seinen Betreuungsplatz.