„Mittendrin“ lautet der Slogan, mit dem die Kandidatinnen und Kandidaten in die bevorstehende Pfarrgemeinderatswahl gehen. Das beschreibt die Aufgabe des Pfarrgemeinderats gut, denn in den ehrenamtlichen Gremien wird das Kirchenleben in der Gemeinde wesentlich mitgestaltet. Wahlberechtigt sind alle Personen, die katholisch und mindestens 16 Jahre alt sind sowie zur Pfarre gehören, also im Pfarrgebiet wohnen.
An der vergangenen Pfarrgemeinderats-Wahl im Jahr 2017 haben rund 24.000 Personen teilgenommen. Pfarrgemeinderatswahlen gibt es seit 60 Jahren (2. Vatikanisches Konzil). Heuer findet in der Diözese Feldkirch die elfte PGR-Wahl statt.
Besonderheit: Familienstimmrecht
Da Kinder und Jugendliche den Pfarren besonders wichtig sind, gibt es das Familienstimmrecht: Für einen Haushalt, in dem Kinder leben, die noch nicht 16 Jahre alt sind, wird einer erziehungsberechtigten und wahlberechtigten Person eine zusätzliche Familienstimme eingeräumt. Das Recht kann pro Haushalt ausschließlich von einer bzw. einem Erziehungsberechtigten in Anspruch genommen werden.

Aufgaben des Pfarrgemeinderates
Laut Diözese ist es die Hauptaufgabe des Pfarrgemeinderates, „die gute Entwicklung der Pfarrgemeinde in den Blick zu nehmen“. Dazu gehören demnach vier Schwerpunktbereiche: Personalfragen, Ehrenamtskultur, Pastorale Konzepte/Schwerpunktsetzungen und die Vertretung der Pfarre nach außen.
Personalfragen:
Wenn es Veränderungen in der Pfarrleitung gibt – z.B. ein Wechsel des Pfarrers, der Gemeindeleiterin, Pastoralleiterin, usw. – wird der Pfarrgemeinderat in die Gespräche zur Nachbesetzung mit eingebunden.
Ehrenamtskultur:
Der Pfarrgemeinderat achtet darauf, dass es in der Pfarre eine einladende und gastfreundliche Atmosphäre gibt. Ehrenamtskultur bedeutet z.B. dass mit Menschen, die sich engagieren wollen, bei einem Erstgespräch überlegt wird, wo sie sich mit ihren Talenten und Fähigkeiten einbringen können und wollen. Während ihres Engagements gibt es Reflexionsgespräche und wenn jemand aufhören mag, gibt es eine gute Verabschiedung und Dank.
Pastorale Konzepte und Schwerpunktsetzungen:
Der Pfarrgemeinderat überlegt, welche pastoralen Schwerpunkte gesetzt werden müssen, damit die Pfarre für die Menschen etwas Nützliches anbieten kann; von Firmkonzept bis zu innovativen „Neu.Land!“- Projekten.